BMG berücksichtigt praktisches Jahr in Regelstudienzeit

BAK: Neuregelung darf nicht zu weniger immatrikulierten Pharmaziestudierenden führen

Das Bundesgesundheitsministerium will durch eine Änderung in der Approbationsordnung für Apotheker klarstellen, dass das Praktische Jahr in die Regelstudienzeit des Pharmaziestudiums eingeschlossen ist. Hintergrund sind entsprechende Vorgaben im Hochschulrahmengesetz. Die Bundesapothekerkammer weist in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf darauf hin, dass die Änderung jedoch weitere Fragen aufwirft. So dürfe die Neuregelung nicht dazu führen, dass Universitäten womöglich weniger Studierende immatrikulieren könnten. Zudem will die BAK sichergehen, dass sich für Studierende dadurch keine sozialrechtlichen Nachteile ergeben.