BAK fürchtet sinkende Zulassungszahlen
Obwohl das BMG die Bundesapothekerkammer (BAK) in einer Verbändeanhörung nicht berücksichtigt hatte, wendet sich die BAK in einer Stellungnahme vom 6. Januar 2021 an das Ministerium. Den Landesapothekerkammern stellt sie überdies anheim, auch die zuständigen Landesministerien zu sensibilisieren, damit sich diese im weiteren Verfahren unterstützend positionieren.
Zunächst zeigt sich die BAK erfreut darüber, dass mit einer längeren Regelstudienzeit sich für Pharmaziestudierende auch die BAfÖG-Förderungszeit verlängern würde. Doch die Autoren der Stellungnahme haben auch Bedenken bei der Formulierung im Referentenentwurf. Denn die Regelstudienzeit ist nach § 10 HRG maßgebend für die Gestaltung der Studiengänge. Eine längere Regelstudienzeit würde sich somit auch auf das benötigte Personal an den Fakultäten und deren Finanzierung auswirken. Die BAK möchte in jedem Fall verhindern, dass Universitäten nach der Änderung weniger Pharmaziestudierende immatrikulieren könnten. Daher schlagen Sie vor, im Gesetz die folgende Formulierung zu ergänzen:
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