Im Dezember 2019 trat trotz dieser strengeren Auflagen dann aber ein neuer Fall schwerer Leberschädigung auf, sodass sich die Europäische Arzneimittelbehörde EMA dazu entschied – im Rahmen eines zweiten Risikobewertungsverfahrens –, die Zulassung ab dem 13. März 2020 ruhen zu lassen. Ulipristalacetat galt in diesem fünften Fall als wahrscheinlichste Ursache einer akuten Hepatitis, die zu akutem Leberversagen und Lebertransplantation führte, heißt es in dem neu veröffentlichten Rote-Hand-Brief.
Das zweite Risikobewertungsverfahren kam dann zu dem Schluss, dass zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen die Indikation von Ulipristalacetat 5 mg weiter eingeschränkt werden sollte. „Das Risiko einer schweren Leberschädigung rechtfertigt nicht die Anwendung zur präoperativen Behandlung von Gebärmuttermyomen. Darüber hinaus ist es unbedingt erforderlich, den Patientinnen Nutzen und Risiken von Ulipristalacetat 5 mg genau und ausführlich zu vermitteln – insbesondere das Risiko einer Leberschädigung und deren mögliche Anzeichen und Symptome, die in seltenen Fällen zu einer Lebertransplantation führen könnten“, heißt es in dem neuen Rote-Hand-Brief. „Wenn Patientinnen derartige Symptome bemerken, sollten sie die Behandlung abbrechen und unverzüglich ihren Arzt aufsuchen.“
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