Auf diese Selbsttests hatten einige schon früher gehofft. Doch das BfArM hatte immer wieder erklärt, die Prüfdauer von Sonderzulassungsverfahren hänge ganz wesentlich von der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Daten ab.
Um die Laientests schnellstmöglich verfügbar zu machen, führt das BfArM alle Sonderzulassungsverfahren mit höchster Priorität im sogenannten Rolling Review durch. Zudem unterstützt es Hersteller bei der Antragstellung. Wie die Behörde betont, senke sie dennoch nicht die Anforderungen an die Verlässlichkeit dieser Laientests ab, damit die Tests auch von Laien wirklich sicher angewendet werden und einen wirksamen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten können. Deshalb müssen die Laientests für eine Sonderzulassung bereits über eine CE-Kennzeichnung des Produktes für professionelle Anwender verfügen und positiv durch das Paul-Ehrlich-Institut evaluiert worden sein. Weiterer Schwerpunkt der BfArM-Prüfung sind, mit Blick auf die verlässliche Nutzung durch Laien, Nachweise zur Gebrauchstauglichkeit der Tests.
Inzwischen haben laut BfArM rund 50 Hersteller beim BfArM Anträge auf Sonderzulassung von Laientests gestellt. Unabhängig von diesen Sonderzulassungen durch das BfArM ist der Marktzugang für Laientests weiterhin über die CE-Kennzeichnung durch sogenannte Benannte Stellen möglich. In diesen regulären Weg des Marktzugangs für Medizinprodukte, der länger dauert, ist das BfArM nicht eingebunden.
Eine Liste der ersten Sonderzulassungen von Laientests, die kontinuierlich erweitert wird, bietet das BfArM auf: http://www.bfarm.de/antigentests
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