Betriebliches Eingliederungsmanagement

Zurück im Job nach Unfall oder Krankheit

Berlin - 01.03.2021, 12:00 Uhr

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann Arbeitnehmer ausbremsen. Gut, wenn dann jemand da ist, der einem wieder aufhilft, gerade auch im Arbeitsleben. (Foto: Mirko Vitali / stock.adobe.com)

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann Arbeitnehmer ausbremsen. Gut, wenn dann jemand da ist, der einem wieder aufhilft, gerade auch im Arbeitsleben. (Foto: Mirko Vitali / stock.adobe.com)


Eine beachtliche Anzahl von Arbeitnehmern scheidet jedes Jahr aus gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsleben aus. Die dadurch verlorene Arbeitskraft belastet Betriebe – so auch Apotheken. Es stehen jedoch verschiedene Möglichkeiten zur Rehabilitation länger arbeitsunfähiger Mitarbeiter zur Verfügung. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihnen ein entsprechendes Angebot zu machen, für die Mitarbeiter ist die Teilnahme jedoch freiwillig.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) stellt einen Teilbereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) dar. Laut § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX muss ein BEM angeboten werden, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Jeder Betrieb – unabhängig von seiner Größe – ist in diesem Fall dazu verpflichtet, seinen Beschäftigten ein BEM anzubieten.

Der erste Schritt sollte vom Arbeitgeber erfolgen, der den betroffenen Mitarbeiter schriftlich zu einem BEM-Verfahren und einem ersten Gespräch einlädt. Die Teilnahme ist vonseiten des Arbeitnehmers freiwillig. Der Arbeitgeber wiederum muss in seinem Anschreiben auf diese Freiwilligkeit hinweisen.

Je nach Arbeitsplatz und je nach Art der gesundheitlichen Beeinträchtigung sind unterschiedliche Maßnahmen erforderlich, beispielsweise zur Reduktion von Lärm, Stress oder bestimmten ­körperlichen Belastungen. Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen Veränderungen der Arbeitsbedingungen wie Anpassungen von Arbeitsplatz oder Arbeitszeit oder aber Veränderungen der Arbeitsinhalte und Qualifizierungsmaßnahmen.

Zahlreiche Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen stehen zur Verfügung, um einen Arbeitsplatz umzurüsten. Beispiele sind Stehhilfen bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, verstärkte Lautsprecher für Telefone und ergonomische Steh-Sitz-Arbeitstische. Solche Anpassungen können teilweise auch zur Prävention von gesundheitlichen Beeinträchtigungen des gesamten Teams eingesetzt werden. Sehr hilfreich kann auch eine Anpassung der Arbeitszeit sein. Es bieten sich hierbei ­flexible Arbeitszeitmodelle oder ein Wechsel von Vollzeit- auf Teilzeitbeschäftigung an.

Wie genau ein BEM abläuft und welche Vorteile das Hamburger Modell bietet, erklärt AZ-Autorin Inken Rutz in der aktuellen AZ 2021, Nr. 9, S. 6


Inken Rutz, Apothekerin, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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