Nach „Tagesschau“-Bericht

ABDA verteidigt Apotheken: Masken-Vergütung war „keineswegs“ überhöht

Die ABDA wehrt sich gegen einen Bericht der „Tagesschau“, in dem die Autoren die Vergütung der Apotheken für die Ausgabe von Schutzmasken an Risikopatient:innen und Senior:innen als überhöht darstellen. Die Beschaffung habe die Betriebe vor große Probleme gestellt, betont die Standesvertretung. Zudem zeichne allein das Bundesgesundheitsministerium verantwortlich für die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung, die in dem Bericht kritisiert wird. Lesen Sie hier die Stellungnahme der ABDA im Wortlaut.

ABDA verteidigt Apotheken: Masken-Vergütung war „keineswegs“ überhöht

Die Präsenzapotheken sind im Dezember 2020 kurzfristig mit der schwierigen Aufgabe betraut worden, quasi über Nacht die Versorgung von rund dreißig Millionen Risikopatienten mit hochwertigen Schutzmasken zu bewerkstelligen. Verlässliche alternative Versorgungswege standen nicht zur Verfügung. Zu diesem Zeitpunkt waren Schutzmasken am Markt nur begrenzt zu bekommen, und die Preise waren höher als heute und zudem stark schwankend. Die Apotheken hatten erheblichen Aufwand damit, die Masken rechtzeitig zu besorgen, Angebote zu sichten und die Qualität der Masken zu beurteilen. Sie haben den Einkauf von zum Teil großen Kontingenten vorfinanziert und dafür teilweise Kredite aufgenommen. Sie mussten Masken aus größeren Gebinden umverpacken und die Anspruchsberechtigung der Patienten überprüfen. Viele Betriebe haben zusätzliches Personal mobilisiert und bauliche Veränderungen vorgenommen, um dem Ansturm der Patienten Herr zu werden und auch mit denjenigen zu sprechen, für die nicht sofort Masken verfügbar waren. Das alles musste unter strengen Infektionsschutzauflagen geschehen. Insgesamt hat die Maskenverteilung trotz fehlender Vorbereitungszeit gut funktioniert. Die Vergütung der Apotheken wurde per Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt. Nachdem sich der Markt deutlich entspannt hatte und die Einkaufspreise gesunken waren, wurde die Vergütung im Februar von 6 Euro um mehr als ein Drittel auf 3,90 Euro brutto abgesenkt. Die Apotheken müssen aus dieser Vergütung nicht nur den Einkauf der Masken, sondern auch alle übrigen Kosten für Vorfinanzierung und Personal bestreiten. Die Vergütung war deshalb keinesfalls überhöht. Natürlich hat nicht jede Apotheke die gleiche Kostenstruktur. Insofern kann es sein, dass die Vergütung für eine sehr günstig wirtschaftende Apotheke auskömmlicher war als für andere. Wenn nun einzelne Apotheken die Maskenverteilaktion offensichtlich für individuelle Marketingzwecke eingesetzt haben, entsteht der falsche Eindruck, die Mehrheit der Betriebe hätte unangemessene Gewinne erzielt. Der Eindruck ist falsch und angesichts der enormen Belastung und guten Versorgungsleistung der Apotheken ebenso ärgerlich wie bedauerlich. Wie schwer solche Aktionen zu bewältigen sind, zeigt sich derzeit bei der Versorgung mit Schnelltests, die nicht über die Apotheken organisiert wurde und schleppend läuft.“

Stellungnahme der ABDA zu einem Bericht der „Tagesschau“ zu Maskenpreisen in den Apotheken

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