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EMA
Keine Altersbeschränkung für den COVID-19-Impfstoff AstraZeneca
Die Europäische Arzneimittelagentur EMA bleibt dabei: Der Nutzen des COVID-19-Impfstoffs von AstraZeneca zum Schutz vor COVID-19 und Corona-bedingten Krankenhausaufenthalten und Todesfällen überwiegt die Risiken der Impfung. Das Gesamtnutzen-Risiko-Verhältnis bleibt somit positiv. Auch erkennt die EMA derzeit keine klaren – und damit vermeidbaren Risikofaktoren – wie Alter, Geschlecht oder Gerinnungsstörungen. Sie schränkt das Impfalter also nicht übergeordnet ein und überlässt damit die Entscheidung den einzelnen Mitgliedstaaten.
Stuttgart – Erstellt am 07.04.2021, 15:50 Uhr

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Schränkt Großbritannien AstraZeneca auch ein?
Noch am Mittwoch will die britische Arzneimittelbehörde entscheiden, wer fortan in Großbritannien weiterhin mit dem COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca geimpft wird. Nachdem zahlreiche Länder mittlerweile nur noch ältere Menschen ab 55, 60 oder 70 Jahren mit dem Vektorimpfstoff impfen, könnte Großbritannien nun auch eine Altersgrenze setzen. Auch die EMA will heute noch ihre Einschätzung abgeben.
Schränkt Großbritannien AstraZeneca auch ein?
Noch am Mittwoch will die britische Arzneimittelbehörde entscheiden, wer fortan in Großbritannien weiterhin mit dem COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca geimpft wird. Nachdem zahlreiche Länder mittlerweile nur noch ältere Menschen ab 55, 60 oder 70 Jahren mit dem Vektorimpfstoff impfen, könnte Großbritannien nun auch eine Altersgrenze setzen. Auch die EMA will heute noch ihre Einschätzung abgeben.
Zweitdosis mit einem mRNA-Impfstoff für unter 60-Jährige
Den COVID-19-Impfstoff AstraZeneca sollen künftig nur noch ab 60-Jährige erhalten. Wer jünger ist und bereits einmal mit dem Vektorimpfstoff von AstraZeneca (Vaxzevria) geimpft wurde, soll eine zweite Impfdosis mit einem mRNA-Impfstoff erhalten, rät die STIKO in ihrer vierten aktualisierten COVID-19-Impfempfehlung. Zugelassen sind derzeit Comirnaty von Biontech/Pfizer oder der COVID-19-Impfstoff von Moderna.
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