Impfstoffe von Biontech und AstraZeneca

KBV: Zusätzliche Dosis ist erlaubt

Stuttgart/Berlin - 23.04.2021, 15:00 Uhr

Das Bundesgesundheitsministerium hat jetzt klargestellt, dass eine Entnahme zusätzlicher Dosen aus Mehrdosenbehältnissen „unter bestimmten Voraussetzungen möglich und rechtlich zulässig sei“. (c / Foto: IMAGO / C3 Pictures)

Das Bundesgesundheitsministerium hat jetzt klargestellt, dass eine Entnahme zusätzlicher Dosen aus Mehrdosenbehältnissen „unter bestimmten Voraussetzungen möglich und rechtlich zulässig sei“. (c / Foto: IMAGO / C3 Pictures)


Ist es erlaubt, aus den Vials von Biontech sieben und aus denen von AstraZeneca elf Dosen und somit jeweils eine mehr als zugelassen aufzuziehen? Diese Frage hat bereits vor Wochen die Apotheker:innen in den Impfzentren umgetrieben. Seit in den Praxen auch geimpft wird, hat sie die Ärzt:innen erreicht. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich nun ihren Praxisnachrichten dazu geäußert.

Mit etwas Übung und den richtigen Spritzen und Kanülen lässt sich aus den Vials der Corona-Impfstoffe von Biontech und AstraZeneca jeweils eine zusätzliche Dosis ziehen – bei Comirnaty® sind es dann sieben, bei Vaxzevria® elf. Da dies von der Zulassung nicht abgedeckt, gab es Zweifel, ob das zulässig ist. In den Impfzentren kam diese Frage bereits vor Monaten auf, nun wird sie auch in den Arztpraxen gestellt.

Das Land NRW positionierte sich Anfang Februar klar dazu. „Wir sagen: Macht das pragmatisch“, erklärte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums damals gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Demnach darf aus den Impfstoff-Fläschchen von Biontech/Pfizer in Nordrhein-Westfalen auch eine mögliche siebte Dosis genutzt werden. Voraussetzung sei, dass aus dem jeweiligen Fläschchen eine volle siebte Einzeldosis von 0,3 ml entnommen werden könne. Dagegen bestünden keine Bedenken. Der Impfstoff von AstraZeneca war zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Umlauf.

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Eine siebte Dosis ist möglich

Korrektes Aufziehen der Spitzen Verantwortung des Arztes

Nun hat die KBV darüber informiert, dass das Bundesgesundheitsministerium klargestellt habe, dass eine Entnahme zusätzlicher Dosen aus Mehrdosenbehältnissen, zum Beispiel sieben Dosen statt sechs bei Biontech und elf statt zehn bei AstraZeneca, „unter bestimmten Voraussetzungen möglich und rechtlich zulässig sei“. Es erfordere jedoch vonseiten der Anwender eine besondere Umsicht und Sorgfalt. „Grundsätzlich liege das korrekte Aufziehen der Spitzen in der Verantwortung des Arztes.“

Für die Entnahme zusätzlicher Impfdosen sind dem BMG zufolge besondere Spritze-/Kanülen-Kombinationen mit geringem Totvolumen (< 35 µl) erforderlich beziehungsweise im Fall von Biontech bereits für die Entnahme einer sechsten Dosis vorgesehen, so die KBV. Das Impfzubehör wird über den Großhandel durch die Apotheken zusammen mit dem Impfstoff an die Praxen geliefert.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

BioNTech und siebte Spritze

von Martin Hofmann am 25.04.2021 um 15:06 Uhr

Wir haben bei verschiedenen Spritzen-Kanülen-Kombinationen das Totraumvolumen ausgewogen.
Es liegt je nach Kombi zwischen 10 und 35 Mikroliter!
Das bedeutet, dass man mindestens 0,31 Milliliter je Spritze aufziehen muss, um 0,3 Milliliter verimpfen zu können.
Es bleibt bei einer Befüllung von 2,25 ml nach Rekonstitution zur Entnahme von 7 x 0,31 ml = 2,17 ml eine Differenz von 0,08 ml bei überschaubar genauer Graduierung der Spritze und verbleibender Benetzung der Vials innen.
Oder gleich die Kanüle mit Luft nachspülen?
Arzneimitteltherapiesicherheit sieht anders aus.

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