GMK fordert Modellversuche für pandemische Impfungen

Kommt bald die COVID-19-Impfung in der Apotheke?

Traunstein - 30.06.2021, 16:00 Uhr

Ein aktueller GMK-Beschluss könnte der Startschuss für COVID-19-Impfungen in der Apotheke sein. (c / Foto: IMAGO / Antonio Balasco)

Ein aktueller GMK-Beschluss könnte der Startschuss für COVID-19-Impfungen in der Apotheke sein. (c / Foto: IMAGO / Antonio Balasco)


In ihrem Beschluss vom 28. Juni bittet die Gesundheitsministerkonferenz das Bundesministerium für Gesundheit zu prüfen, ob im Rahmen von Modellprojekten bei der Verimpfung von pandemischen Impfstoffen „auch regelhaft weitere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung bzw. Personen mit medizinischer Expertise beteiligt werden können“. Das könnte der Startschuss für COVID-19-Impfungen in der Apotheke sein. 

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK), also die Minister und Senatoren für Gesundheit der Länder, beschäftigen sich in ihrem Beschluss vom 28. Juni insbesondere mit der Zukunft der Impfzentren. Dabei gehen die Minister davon aus, dass bis Ende September 2021 der Großteil der impfwilligen volljährigen Menschen vollständig geimpft sein wird. Vor dem Hintergrund, dass ältere Menschen und Immunsupprimierte im Laufe des vierten Quartals 2021 bzw. des ersten Quartals 2022 eine Auffrischungsimpfung benötigen könnten und zudem die Auffrischungsimpfungen generell einen bestmöglichen Schutz bei Auftreten von Virusvarianten böten, bedürfe es einer Neuausrichtung der Nationalen Impfstrategie, heißt es weiter. Dabei sollen nach Erreichen des Gemeinschaftsschutzes („Herdenimmunität“) vorrangig die niedergelassenen Ärzte und Betriebsärzte die notwendigen Auffrischungsimpfungen und ggf. Erstimpfungen durchführen. Dies ermögliche, „die Impfzentren in ihrer derzeitigen Anzahl und Kapazität spätestens zum 30. September 2021 zurückzufahren oder zu schließen“. 

Mobile Impfteams sollen Angebot in Hausarztpraxen ergänzen

Vorübergehend ergänzt werden könne das Impfangebot dann durch mobile Impfteams bzw. Impfbusse, die durch die Länder oder in deren Auftrag betrieben werden. Dieses Angebot soll sich vor allem an Personengruppen in Gemeinschaftsunterkünften wie Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder in sonstigen Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Obdachlosenunterkünfte, Asylbewerberheime) richten sowie an Menschen in prekären Lebens- und Arbeitsverhältnissen, aus sozialen Brennpunkten und mit Migrationshintergrund. Die erforderlichen Impfstoffe sollen nach dem Wunsch der GMK weiterhin durch den Bund geliefert werden – entweder unmittelbar an die Länder oder über den Großhandel.

Stand-by-Betrieb bis 30. April 2022

Doch die GMK will gewappnet sein für den Fall, dass kurzfristig wieder deutlich mehr geimpft werden muss, und schlägt daher einen „Stand-by-Betrieb“ vor, um die Impfkapazitäten bedarfsgerecht in kurzer Zeit wieder hochfahren zu können. So könne die Infrastruktur von stillgelegten Impfzentren vorübergehend eingelagert werden und es könnten  „mit Anbietern Rahmenverträge geschlossen werden mit dem Ziel der kurzfristigen Aktivierung erforderlichen Personals“. Die GMK will sowohl die Möglichkeit der vorübergehenden ergänzenden Versorgung als auch den Stand-by-Betrieb vorerst bis zum 30. April 2022 gewährleisten.

Überlastung der Ärzte befürchtet

Für die Apotheken besonders interessant ist, dass die GMK offenbar eine Überlastung der Ärzte durch die COVID-19-Impfungen befürchtet: „Im Hinblick auf die Impfkapazitäten der niedergelassenen Ärzte ist zudem zu berücksichtigen, dass diese im Herbst und Winter mit zunehmendem Infektionsgeschehen z. B. durch die saisonale Grippe stark in Anspruch genommen sein werden.“ Auch dies sei für die Gesamtplanung der weiteren Impfkampagne zu beachten.

GMG will zeitnah Impfungen in „weiteren Einrichtungen der Gesundheitsversorgung“

Nicht zuletzt diese Befürchtung dürfte – neben dem Wunsch, ein niedrigschwelliges Angebot zu schaffen – der Grund dafür sein, dass die GMK Modellversuche für alternative Impfstrukturen fordert: „Das Bundesministerium für Gesundheit wird gebeten zu prüfen, ob zeitnah die berufs- und vergütungsrechtlichen Grundlagen im SGB V für Modellversuche in den Ländern geschaffen werden können, in denen an Impfkampagnen zur Verimpfung von pandemischen Impfstoffen auch regelhaft weitere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung bzw. Personen mit medizinischer Expertise beteiligt werden können.“  

Dass hiermit in erster Linie die Apotheken gemeint sind, liegt auf der Hand – schließlich sind diese beispielsweise in Frankreich, der Schweiz und Großbritannien schon längst erfolgreich in die Impfkampagne integriert. Stark anzunehmen ist, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dieser Bitte nachkommen wird. Denn in der Einleitung des GMK-Beschlusses heißt es, dass dieser „im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit“ gefasst wurde. Da Spahn zudem die treibende Kraft war, als es um die Einführung von Modellprojekten für die Grippeimpfung in Apotheken ging, ist zu erwarten, dass er sich auch bei der Impfung gegen COVID-19 gleichermaßen engagieren wird. 


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.