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Verwaltungsgericht bestätigt behördliche Anordnung
„Keine Maskenpflicht“: Ärztin muss Plakat aus Praxis entfernen
Eine Ärztin im Landkreis Bad Dürkheim, die SARS-CoV-2 für nicht gefährlicher als das Grippevirus hält und das Tragen von Masken sinnlos findet, darf nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße keine Plakate mit der Aufschrift „Es besteht KEINE MASKENPFLICHT in unserer Praxis“ aufhängen. Das Gericht bestätigte eine entsprechende vorangegangene behördliche Anordnung. Rechtskräftig ist das Urteil nicht.
Berlin – Erstellt am 19.08.2021, 13:15 Uhr

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„Keine Maskenpflicht“: Ärztin muss Plakat aus Praxis entfernen
Eine Ärztin im Landkreis Bad Dürkheim, die SARS-CoV-2 für nicht gefährlicher als das Grippevirus hält und das Tragen von Masken sinnlos findet, darf nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße keine Plakate mit der Aufschrift „Es besteht KEINE MASKENPFLICHT in unserer Praxis“ aufhängen. Das Gericht bestätigte eine entsprechende vorangegangene behördliche Anordnung. Rechtskräftig ist das Urteil nicht.
„Keine Maskenpflicht“: Ärztin muss Plakat aus Praxis entfernen
Eine Ärztin im Landkreis Bad Dürkheim, die SARS-CoV-2 für nicht gefährlicher als das Grippevirus hält und das Tragen von Masken sinnlos findet, darf nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße keine Plakate mit der Aufschrift „Es besteht KEINE MASKENPFLICHT in unserer Praxis“ aufhängen. Das Gericht bestätigte eine entsprechende vorangegangene behördliche Anordnung. Rechtskräftig ist das Urteil nicht.
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