Vorschlag der Gematik

Private E-Rezepte: So ist der Workflow

Stuttgart - 10.11.2021, 06:59 Uhr

Keine blauen Rezepte mehr: Auch Privatversicherte sollen ihre Verordnungen im Laufe des kommenden Jahres elektronisch erhalten können. (x / Foto: Klaus Eppele / AdobeStock)

Keine blauen Rezepte mehr: Auch Privatversicherte sollen ihre Verordnungen im Laufe des kommenden Jahres elektronisch erhalten können. (x / Foto: Klaus Eppele / AdobeStock)


Ab dem kommenden Jahr sollen E-Rezepte flächendeckend eingeführt werden, so der Plan. Zunächst betrifft das nur das Muster 16, das „rosa“ GKV-Rezept. Alle anderen Rezeptformate sollen aber nach und nach folgen, darunter auch Privatrezepte. Wir haben uns schon einmal angesehen, wie der Workflow für Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln für PKV-Versicherte und die Bereitstellung von Abrechnungsinformationen von der Apotheke einem Vorschlag der Gematik zufolge ablaufen wird.

Für das kommende Jahr ist nicht nur geplant, für GKV-Versicherte bundesweit E-Rezepte einzuführen, auch Privatversicherte sollen ihre Verordnungen irgendwann elektronisch erhalten. Wie hier die Abläufe sein sollen, dazu hat die Gematik kürzlich eine Vorabversion der Technischen Spezifikation auf dem sogenannten Fachportal veröffentlicht. Der Prozess entspricht zunächst dem einer Verordnung zulasten der GKV: Die Ärztin oder der Arzt stellt die Verordnung aus und legt sie auf dem E-Rezept-Fachdienst der Gematik ab. Die Patient:innen erhalten den Token entweder ausgedruckt oder in elektronischer Form aufs Smartphone. Diesen übermitteln sie wiederum an die Apotheke ihrer Wahl. 

Alternativ auf Papier

Anders als beim GKV-Rezept kann die Apotheke beim privaten E-Rezept zusätzlich Abrechnungsinformation im Fachdienst der Gematik elektronisch bereitstellen. Hierzu erstellt die Apotheke – im Gegensatz zum GKV-Rezept, wo dies das Rechenzentrum übernimmt – den Abrechnungsdatensatz. Dieser wird dem Versicherten über den Fachdienst zur Verfügung gestellt, die Apotheke spielt die Abrechnungsdaten also zurück in die TI – wenn von den jeweiligen Patient:innen gewünscht. Dort werden sie, wenn die Versicherten zustimmen, bis zu zehn Jahre gespeichert. Die elektronisch bereitgestellte Abrechnungsinformation können die Versicherten dann verwalten und beispielsweise über eine entsprechende App direkt bei ihrer Versicherung einreichen. Alternativ können Patient:innen auch einen Papierbeleg erhalten, den sie dann wie aktuell auch an den Kostenträger weitergeben.

Bei elektronischer Bereitstellung ist es wichtig, dass die Apotheke die Abrechnungsinformation zur Verfügung stellt, bevor das E-Rezept aus dem Fachdienst gelöscht wird – das passiert spätestens 100 Tage, nachdem die Verordnung den Status „quittiert“ erhalten hat, also beliefert wurde. Hintergrund ist, dass die Daten des Verordnungsdatensatzes und der Quittung in die Abrechnungsinformation übernommen werden. Ist das E-Rezept vom Fachdienst gelöscht, ist es nicht mehr möglich, diese Daten von dort zu übernehmen. Somit kann man auch die Abrechnungsinformation nicht mehr elektronisch zur Verfügung stellen.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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