Gültigkeit der Impfnachweise

Reisen in der EU bald nur noch mit Booster?

Hamburg - 06.12.2021, 12:15 Uhr

Ohne Booster-Impfung soll das digitale EU-Covid-19-Zertifikat neun Monate nach seiner Ausstellung künftig ungültig werden. Die EU-Kommission schlägt eine Umsetzung der neuen Regeln ab dem 10. Januar 2022 vor. (Foto: IMAGO / Sven Simon)

Ohne Booster-Impfung soll das digitale EU-Covid-19-Zertifikat neun Monate nach seiner Ausstellung künftig ungültig werden. Die EU-Kommission schlägt eine Umsetzung der neuen Regeln ab dem 10. Januar 2022 vor. (Foto: IMAGO / Sven Simon)


Als Impfnachweis bei Reisen innerhalb der EU soll bald nur noch die dreimalige Impfung anerkannt werden. Wenn keine Booster-Impfung erfolgt, soll das digitale EU-COVID-19-Zertifikat neun Monate nach seiner Ausstellung ungültig werden. Wie lange das Zertifikat nach einer Booster-Impfung gültig bleiben soll, sei noch unklar, teilte die EU-Kommission mit.

Ohne Booster-Impfung soll das digitale EU-COVID-19-Zertifikat neun Monate nach der ersten Impfserie seine Gültigkeit verlieren. Das hat die EU-Kommission für Reisen innerhalb der Europäischen Union vorgeschlagen. Das digitale COVID-19-Zertifikat war im Frühling dieses Jahres eingeführt worden. Als EU-weit gültiges Zertifikat gelten bisher der Nachweis einer vollständigen Impfung, einer durchgemachten Infektion innerhalb der letzten sechs Monate oder eines negativen Testergebnisses durch einen QR-Code.

Ziel des Zertifikats war es, die Kontrolle und das Ausstellen von Impfnachweisen und Testergebnissen innerhalb der EU fälschungssicher zu machen und zu vereinheitlichen. Vereinheitlicht werden sollten eigentlich auch die Vorschriften bei Reisen innerhalb der Europäischen Union. Das EU-Parlament hatte ursprünglich angestrebt, dass für Reisende mit gültigem Zertifikat keine weiteren Beschränkungen gelten sollten. Wer per QR-Code belegen konnte, dass er gegen das Coronavirus geimpft, in den letzten sechs Monaten genesen oder frisch negativ getestet war, sollte ungehindert innerhalb der EU reisen können. Dagegen hatte es aber Widerstand der Mitgliedstaaten gegeben und es wurde schließlich ein Kompromiss beschlossen. Ausnahmen blieben weiterhin möglich: Jedes EU-Land kann zusätzliche Restriktionen bei der Einreise verhängen und von den Zertifikatsinhabern weitere Tests fordern oder ihnen eine Quarantäne verordnen, wenn es das aufgrund des Pandemiegeschehens für nötig hält.



Irene Habich, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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