Umfrage des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken

Medizinal-Cannabis: Wie sehen sich die Patienten versorgt?

Berlin - 24.01.2022, 16:00 Uhr

Wie läuft die Versorgung mit Medizinal-Cannabis? (Foto: Victor Moussa / StockAdobe) 

Wie läuft die Versorgung mit Medizinal-Cannabis? (Foto: Victor Moussa / StockAdobe) 


Seit fast fünf Jahren erstatten die Krankenkassen unter gewissen Voraussetzungen die Versorgung mit Medizinal-Cannabis. Aber wie läuft es? Darüber soll alsbald die Auswertung einer Begleiterhebung des BfArM Aufschluss geben. Eine vom Verband der Cannabis versorgenden Apotheken initiierte Befragung von Patienten und Patientinnen soll nun zusätzliche Erkenntnisse bringen.

Im März 2022 feiert das „Cannabis-Gesetz“ fünfjähriges Jubiläum. Seitdem ist Medizinal-Cannabis zulasten der Krankenkassen verordnungsfähig – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 31 SGB V (Auszug)

(6) Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn

1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung

a) nicht zur Verfügung steht oder

b) im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann,

2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung für eine Versicherte oder einen Versicherten der nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse, die vor Beginn der Leistung zu erteilen ist. (…)

Die Norm im Sozialgesetzbuch V bestimmt zudem, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit einer bis zum 31. März 2022 laufenden nicht interventionellen Begleiterhebung zum Einsatz der Cannabis-Arzneimittel beauftragt wird. Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt übermittelt die hierfür erforderlichen Daten in anonymisierter Form – Patient:innen müssen hierüber informiert sein. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Begleiterhebung soll sodann der Gemeinsame Bundesausschuss innerhalb von sechs Monaten das Nähere zur Leistungsgewährung seinen Richtlinien regeln. Zwischenauswertungen des BfArM gab es bereits. Nun kann man auf einen endgültigen Bericht gespannt sein.

Mehr zum Thema

Derweil hat der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) vergangene Woche zusammen mit der Copeia GmbH eine Patientenumfrage zum Thema Medizinal-Cannabis gestartet. Unterstützung hierfür kommt auch vom Patientenverband Bdcan – und von Ärztinnen und Ärzten sowie von Apotheken, die Flyer zur Umfrage an die entsprechenden Patienten und Patientinnen weitergeben können. Der VCA setzt darauf, ergänzende Informationen zur Begleiterhebung liefern zu können. Zumal deren bisherige Zwischenergebnisse sehr Dronabinol-lastig seien – was nicht die Wirklichkeit widerspiegele.

Die anonyme Umfrage über ein interaktives Chatbot-Protokoll läuft noch bis zum 17. April und damit drei Monate lang. Patient:innen, denen ein Cannabisarzneimittel verschrieben wurde, können hier Informationen zu ihrem individuellen Therapieverlauf angeben. Es geht um die zugrundeliegenden Symptome der jeweiligen Erkrankung und deren Entwicklung im Verlauf der Behandlung. Aber auch Nebenwirkungen werden dokumentiert und Angaben zur Entwicklung der Lebensqualität erfasst. Zudem gibt es Fragen zu den einzelnen Cannabisarzneimitteln, deren Wirkstoffkonzentration, Anwendung und Dosierung. Ziel der Informationssammlung ist, indikationsspezifische Muster und Zusammenhänge aufzeigen zu können.

Unter diesem Link kommen Sie zu der Umfrage. Auf den Patienten-Flyern findet sich zudem ein QR-Code, von dem aus der Fragebogen über das Handy beantwortet werden kann. Apotheken, die Interesse haben, über die Umfrage zu informieren, können die entsprechenden Flyer beim VCA bestellen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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