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ApothekenRechtTag online 2022
Brauchen wir eine Telepharmazie-Verordnung?
In der Pandemie haben digitale Gesundheitsangebote wie ärztliche Videosprechstunden einen Schub erlebt. Die Telepharmazie steckt hingegen erst in ihren Anfängen – doch die Standesvertretung der Apotheker hat sich auf die Fahnen geschrieben, sie selbst aktiv zu gestalten. Auch auf dem ApothekenRechtTag am 18. März beleuchtet Bettina Mecking, Justitiarin der Apothekerkammer Nordrhein, die Chancen und Risiken derartiger Angebote.
Der Deutsche Apothekertag befasste sich im vergangenen September mit mehreren Anträgen zur Telepharmazie. Unter anderem sprach sich die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker dafür aus, „die Zukunft der Telepharmazie aktiv zu gestalten und dabei mit Dienstleistungsservices aufzuladen, bevor es andere Anbieter außerhalb der Apotheke tun“. Dabei soll auch der „Callcenter-Pharmazie“ Dritter eine klare Absage erteilt werden. Zudem soll ein Konzept erarbeitet werden, das Telepharmazie als ergänzenden Bestandteil pharmazeutischer Dienstleistungen betrachtet.
Auch beim ApothekenRechtTag, der am 18. März erneut digital stattfindet, steht das Thema auf dem Programm.
In ihrem Vortrag „Brauchen wir eine Telepharmazie-Verordnung?“ benennt und beleuchtet Bettina Mecking, Justitiarin und stellvertretende Geschäftsführerin der Apothekerkammer Nordrhein, die rechtlichen Voraussetzungen telepharmazeutischer Angebote: Welche (arzneimittelbezogenen) Informations- und Beratungsebenen müssen bei der Telepharmazie unterschieden werden? Handelt es sich dabei um eine pharmazeutische Dienstleistung? Wer darf per Video beraten und von wo aus muss die Beratung erfolgen?
Die Referentin zeigt die Chancen der Telepharmazie für die Vor-Ort-Apotheke auf, verortet aber auch die berufs- und gesundheitspolitischen Risiken, die sich insbesondere aus den Aktivitäten apothekenfremder Plattformen und kapitalgetriebener Arzneimittelversender ergeben können. Mecking selbst plädiert für ein wohldurchdachtes System rechtlicher Vorgaben, in das telepharmazeutische Angebote eingebettet sein müssen.
Programm-Infos
ApothekenRechtTag online 2022
Brauchen wir eine Telepharmazie-Verordnung?
Referentin: Dr. Bettina Mecking, Justitiarin und stellvertretende Geschäftsführerin der Apothekerkammer Nordrhein
Freitag, 18. März 2022, 16:30 bis 17:30 Uhr (Live-Stream)
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier sowie unter www.interpharm.de.
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