Oberlandesgericht Frankfurt

OTC-Gratismuster an Apotheken können zulässig sein

Das Arzneimittelgesetz bestimmt, an wen Pharmaunternehmen Arzneimittelmuster abgeben dürfen – Apotheker:innen nennt es dabei nicht. Aber ist deshalb wirklich jedes Muster tabu? Nach einem langjährigen Rechtsstreit, der über den Bundesgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof führte, entschied jetzt das OLG Frankfurt: Einzelne OTC-Packungen von geringem Wert, zumal mit dem Aufdruck „zu Demonstrationszwecken“, sind als kostenloses Muster zulässig.