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Neue Verfahren
Dienstleistungen und andere Streitfälle: So will die Schiedsstelle künftig entscheiden
Die Selbstverwaltung hat im deutschen Gesundheitswesen viel zu sagen. So obliegt es beispielsweise Kassen und Apothekerschaft, die Details der Arzneimittelversorgung im Rahmenvertrag zu regeln. Zuletzt kam es aber immer öfter vor, dass die beiden Lager keine Einigung erzielen konnten, so geschehen bei den pharmazeutischen Dienstleistungen und Cannabis. Dann muss jedes Mal die Schiedsstelle ran und entscheiden. Um die Abläufe für alle Beteiligten effizienter zu gestalten, sollen nun neue Entscheidungsverfahren etabliert werden.
Die rechtliche Grundlage für die pharmazeutischen Dienstleistungen steht schon lange, in der Praxis angekommen sind sie noch nicht. Der Grund: Kassen und Apothekerschaft konnten sich bislang nicht auf die Details der Umsetzung einigen. Der Fall liegt nun schon seit einer Weile bei der Schiedsstelle, um eine Entscheidung herbeizuführen. Noch zäher gestaltet sich die Sache beim Thema Cannabis. Zwei Jahre ist es nun her, dass die Verhandlungen zwischen Kassen- und Apothekenvertreter:innen gescheitert sind und die Schiedsstelle angerufen wurde. Bislang ohne Ergebnis.
Da es der Selbstverwaltung nur noch selten gelingt, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, und deswegen die Schiedsstelle angerufen werden muss, will diese nun neue Entscheidungsverfahren etablieren. Das aktuelle Verfahren sei in höchstem Maße ineffizient, erklärt ein Sprecher gegenüber der DAZ. GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband verhandelten monatelang, obwohl eine Einigung von vornherein unwahrscheinlich und somit die Einbeziehung der Schiedsstelle absehbar war. Das sei immer öfter der Fall. Deswegen habe man sich seitens der Schiedsstelle Gedanken gemacht, wie man das Verfahren rationalisieren könne.
Der mächtigste Hund im Gesundheitswesen
Drei Methoden der Entscheidungsfindung sind in den Augen der Schiedsstelle besonders geeignet:
- Das Dackelorakel, bei dem ein speziell präqualifizierter Dackel die Entscheidung trifft. Angelehnt sei das Dackelorakel an das im Fußballsport etablierte Krakenorakel, heißt es seitens der Schiedsstelle.
- Würfel: Eine weitere Option soll in Zukunft sein, Entscheidungen herbei zu würfeln. Das Würfelspiel sei bereits seit der Antike bekannt, begründet die Schiedsstelle ihre Entscheidung für diese Methode. Ein Verfahren mit so großer Tradition könne gar nicht schlecht sein.
- Schere, Stein, Papier (auch als Schnick, Schnack, Schnuck bekannt): Auch diesen Verfahren gehört laut Schiedsstelle zu den gut erprobten Verfahren der Entscheidungsfindung. Wichtig sei allerdings, dass man keinen Brunnen zulasse. Denn damit sei die Chancengleichheit der Symbole nicht mehr gegeben.
Den Vorwurf, sich aus der Verantwortung ziehen zu wollen, weist die Schiedsstelle jedoch von sich. Ihr obliege nämlich die wichtige Entscheidung darüber, welches Verfahren jeweils zum Einsatz kommen soll. Und zwar immer dann, wenn die Vertreter:innen der Selbstverwaltung innerhalb eines noch zu definierenden Zeitraums zu keiner Einigung kommen oder wenn, wie bei den Dienstleistungen, von vornherein absehbar ist, dass man auf keinen gemeinsamen Nenner kommt.
Für welches Verfahren man sich im Einzelfall entscheidet, sei abhängig vom Verhandlungsgegenstand. Viele Aspekte und komplexe Zusammenhänge müssten dabei berücksichtigt werden. So könne beispielsweise die Cannabisversorgung auf keinen Fall per Dackelorakel entschieden werden – dafür seien die Tiere aufgrund einer bestimmten Genregion auf Chromosom 18, die auch für die Kurzbeinigkeit verantwortlich ist, nicht geeignet. Für die pharmazeutischen Dienstleistungen hingegen sei das Dackelorakel ein probates Verfahren.
Gemischte Reaktionen
Die Reaktionen auf die Pläne der Schiedsstelle sind gemischt. Während man seitens der Apothekerschaft überzeugt ist, dass so künftig Entscheidungen schneller und in vielen Fällen für die Apotheken auf keinen Fall schlechter getroffen werden, sehen die Kassen ihre Position geschwächt. Schließlich könnten so doch in Zukunft öfter Verhandlungen zugunsten der Apothekerschaft ausgehen.
3 Kommentare
Aprilscherz
von A. M. am 02.04.2022 um 18:21 Uhr
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Schiedsstelle
von Dr. Radman am 01.04.2022 um 9:52 Uhr
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leider nur zu wahr....
von Thomas B am 01.04.2022 um 8:14 Uhr
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