Verfassungsbeschwerden Zurückgewiesen

Einrichtungsbezogene Impf-Nachweispflicht ist mit Grundrechten vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die seit Mitte März für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen geltende Pflicht, einen Impfschutz gegen COVID-19, eine Genesung oder eine Kontraindikation gegen eine Corona-Impfung nachzuweisen, ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt.