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Abrechnungsvereinbarung zum E-Rezept
Keine Chargenbezeichnung im Abgabedatensatz – ein neuer Retax-Grund?
Langsam, aber sicher hält das E-Rezept Einzug in die Versorgung. Für die Apotheken soll sich die Retax-Gefahr damit deutlich reduzieren – fehlerhaft ausgestellte E-Rezepte sollen es erst gar nicht in den Fachdienst schaffen. Doch ein Passus in der Abrechnungsvereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband könnte zumindest für einige Apotheken zum Problem werden.
Berlin – Erstellt am 23.05.2022, 05:00 Uhr

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