Abrechnungsvereinbarung zum E-Rezept

Keine Chargenbezeichnung im Abgabedatensatz – ein neuer Retax-Grund?

Langsam, aber sicher hält das E-Rezept Einzug in die Versorgung. Für die Apotheken soll sich die Retax-Gefahr damit deutlich reduzieren – fehlerhaft ausgestellte E-Rezepte sollen es erst gar nicht in den Fachdienst schaffen. Doch ein Passus in der Abrechnungsvereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband könnte zumindest für einige Apotheken zum Problem werden.