Gemeinsamer Bundesausschuss

Sonderregeln zum Entlassmanagement bleiben

Zum 1. Juni lässt der Gemeinsame Bundesausschuss erneut eine pandemische Sonderregel auslaufen: die telefonische Krankschreibung. Dagegen bleiben jene Sonderregeln zum Entlassmanagment wirksam, die mit der Gültigkeit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordung verknüpft sind.