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Gemeinsamer Bundesausschuss
Sonderregeln zum Entlassmanagement bleiben
Zum 1. Juni lässt der Gemeinsame Bundesausschuss erneut eine pandemische Sonderregel auslaufen: die telefonische Krankschreibung. Dagegen bleiben jene Sonderregeln zum Entlassmanagment wirksam, die mit der Gültigkeit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordung verknüpft sind.
Berlin – Erstellt am 01.06.2022, 05:00 Uhr

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