Apotheker erwirken einstweilige Verfügung

Shop Apotheke darf nicht mit Zava-Kooperation werben

Der Arzneimittelversender Shop Apotheke darf nicht mehr für eine Kooperation mit dem Telemedizinanbieter Zava werben, bei der Patient:innen aufgefordert werden, sich per Videosprechstunde behandeln zu lassen und die ausgestellten Rezepte an die Shop Apotheke zu übermitteln. Das hat das Landgericht Konstanz per einstweiliger Verfügung entschieden. Geklagt hatte ein Apotheker aus Konstanz.