- DAZ.online
- News
- Digitales
- Dienstleistungen – ist ...
Belege zur Abrechnung
Dienstleistungen – ist die Software bereit?
Die pharmazeutischen Dienstleistungen stehen inhaltlich fest, ebenso wie das Honorar und der Abrechnungsmodus. Doch kann dies alles von den Softwarehäusern auch umgesetzt werden? Oder müssen die Belege zur Abrechnung etwa händisch ausgefüllt werden? Wir haben bei den vier großen der Branche – Pharmatechnik, CGM Lauer, ADG und Noventi – nachgefragt.
Seit knapp zwei Wochen ist bekannt, wie die Apotheken die erbrachten Dienstleistungen abrechnen müssen, um an ihr wohlverdientes Honorar zu kommen: Es wurden Sonder-PZN festgelegt. Darüber hinaus ist ein Sonderbeleg zu bedrucken, der Informationen über die erbrachten Dienstleistungen enthält, aber auch Informationen zum Versicherten. Dieser wird wie ein normales Rezept an die Rechenzentren übermittelt. Dieses gibt wiederum die abrechnungsrelevanten Daten an den NNF weiter, der die Auszahlung an die Apotheken vornimmt. Weil auf dem Beleg Sozialversicherungsdaten enthalten sind, kann er nicht direkt an den NNF gehen, sondern muss den Umweg über die Rechenzentren nehmen.
Mehr zum Thema
Damit all diese Daten auf den Beleg kommen, ist die Software gefragt. Doch kann die das überhaupt schon? Schließlich gab es in der Vergangenheit immer wieder Situationen, wo sich die Softwarehäuser als Nadelöhr erwiesen, zum Beispiel bei den Hash-Codes. Wie ist das also dieses Mal, wo nach Bekanntgabe der PZN wenig Zeit zur Umsetzung blieb? Wir haben bei den großen Anbietern nachgefragt.
Bei CGM Lauer heißt es, man habe alles vorbereitet, sodass den Anwendern ab der KW 27 der softwaregestützte Belegdruck zur Abrechnung aller pharmazeutischen Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden könne.
Pharmatechnik erklärt, dass ab voraussichtlich Anfang nächster Woche in IXOS die neuen Sonder-Kennzeichen und die Abrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Bei den Noventi-Apothekenverwaltungssystemen awintaONE, jump und Prokas® sind laut eigener Aussage die wichtigsten Weichen gestellt. Die bzw. der zuständige Apothekenmitarbeiter:in soll bereits die einzelnen Sonder-Pharmazentralnummern für die erbrachten pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) mit der Software von Noventi auf die dafür vorgesehenen Sonderbelege (SB-pDL) aufdrucken können. Noventi könne derlei Belege ab sofort annehmen und werde die Abwicklung sofort nach Klärung der noch offenen vertraglichen Grundlagen automatisch in die Wege leiten, heißt es auf Nachfrage der DAZ.
Weniger konkret äußert sich ADG: Da die genauen Abrechnungsformalitäten seitens der ABDATA nun vorliegen, könne die Anpassung in der Warenwirtschaft erfolgen. Die erforderlichen Funktionen würden in Kürze in den ADG-Systemen bereitstehen. Wie gewohnt lege die ADG auch bei dieser Umsetzung viel Wert auf eine einfache, intuitive Handhabung, damit die Vergütung der Leistung nicht durch einen unnötigen Arbeitsaufwand geschmälert werde, erklärt ein Sprecher.
Schreibmaschinenfunktion oder Datenübernahme aus Vertrag
Zu der Frage, wie eigentlich die Patientendaten aufs Rezept kommen, erklärt Noventi, dass viele Apothekenverwaltungssysteme bereits über eine Schreibmaschinenfunktion verfügen. Diese könne das pharmazeutische Personal nutzen, um alle notwendigen Angaben für die pharmazeutischen Dienstleistungen inklusive der Patientendaten, der Sonder-PZN, des Faktors und Preises maschinenlesbar aufzubringen. Falls diese Funktion noch nicht zur Verfügung steht, dürfen Apotheken den SB-pDL auch handschriftlich ausfüllen.
Dass es auch eleganter geht, zeigt beispielsweise Pharmatechnik: Da die Apotheke einen Vertrag mit dem Kunden anlegen muss, werde der Kunde ohnehin in IXOS als Kunde mit seinen Daten erfasst, diese Daten werden dann übernommen für den Beleg, heißt es. Ist er bereits angelegt, weil er Stammkunde ist, werden die Daten laut Pharmatechnik ebenfalls übernommen. Zur Anlage eines neuen Kunden könne die eGK ausgelesen werden, dann müssen die Stammdaten bei einem neuen Kunden nicht manuell erfasst werden.
1 Kommentar
Kosten Sonderbeleg
von Silke Hans am 26.06.2022 um 8:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.