Versichertenstammdaten

Wie können Apotheken beim E-Rezept den Zuzahlungsstatus ändern?

Der Zuzahlungsstatus zählt zu den sogenannten Versichertenstammdaten, die vom Arzt oder der Ärztin auf dem Rezept vermerkt werden. Diese speziellen Daten kann die Apotheke beim E-Rezept nicht verändern – müssen Apotheker:innen und PTA folglich in Zukunft immer, wenn diese Angabe nicht stimmt, ein neues E-Rezept in der ausstellenden Praxis anfordern? Die DAZ fragte bei der Gematik nach.