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Versichertenstammdaten
Wie können Apotheken beim E-Rezept den Zuzahlungsstatus ändern?
Der Zuzahlungsstatus zählt zu den sogenannten Versichertenstammdaten, die vom Arzt oder der Ärztin auf dem Rezept vermerkt werden. Diese speziellen Daten kann die Apotheke beim E-Rezept nicht verändern – müssen Apotheker:innen und PTA folglich in Zukunft immer, wenn diese Angabe nicht stimmt, ein neues E-Rezept in der ausstellenden Praxis anfordern? Die DAZ fragte bei der Gematik nach.
Berlin – 14.07.2022, 15:50 Uhr
![Was tun bei einem falschen Zuzahlungsstatus auf einem E-Rezept? (a / Foto: ABDA)](https://c02.purpledshub.com/uploads/sites/86/2024/10/Zuzahlung_ABDA-1200x675-637x358-636x358-1.jpg)
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Der Zuzahlungsstatus zählt zu den sogenannten Versichertenstammdaten, die vom Arzt oder der Ärztin auf dem Rezept vermerkt werden. Diese speziellen Daten kann die Apotheke beim E-Rezept nicht verändern – müssen Apotheker:innen und PTA folglich in Zukunft immer, wenn diese Angabe nicht stimmt, ein neues E-Rezept in der ausstellenden Praxis anfordern? Die DAZ fragte bei der Gematik nach.
Wie können Apotheken beim E-Rezept den Zuzahlungsstatus ändern?
Der Zuzahlungsstatus zählt zu den sogenannten Versichertenstammdaten, die vom Arzt oder der Ärztin auf dem Rezept vermerkt werden. Diese speziellen Daten kann die Apotheke beim E-Rezept nicht verändern – müssen Apotheker:innen und PTA folglich in Zukunft immer, wenn diese Angabe nicht stimmt, ein neues E-Rezept in der ausstellenden Praxis anfordern? Die DAZ fragte bei der Gematik nach.
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