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Die Versorgungswerke der Apotheker
Die Versorgungswerke der Apotheker bilden als berufsständische Versorgungseinrichtungen ein öffentlich-rechtliches Alterssicherungssystem eigener Art. Sie beruhen, anders als die bundesstaatliche Sozialversicherung, auf landesgesetzlicher Grundlage und einem demokratischen Gründungsentscheid des jeweiligen Berufsstandes, der stets sein Versorgungswerk selbst verwaltet. Daraus resultieren etliche Besonderheiten.
Erstellt am 02.08.2022, 05:00 Uhr

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Die Versorgungswerke der Apotheker bilden als berufsständische Versorgungseinrichtungen ein öffentlich-rechtliches Alterssicherungssystem eigener Art. Sie beruhen, anders als die bundesstaatliche Sozialversicherung, auf landesgesetzlicher Grundlage und einem demokratischen Gründungsentscheid des jeweiligen Berufsstandes, der stets sein Versorgungswerk selbst verwaltet. Daraus resultieren etliche Besonderheiten.
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Die Versorgungswerke der Apotheker bilden als berufsständische Versorgungseinrichtungen ein öffentlich-rechtliches Alterssicherungssystem eigener Art. Sie beruhen, anders als die bundesstaatliche Sozialversicherung, auf landesgesetzlicher Grundlage und einem demokratischen Gründungsentscheid des jeweiligen Berufsstandes, der stets sein Versorgungswerk selbst verwaltet. Daraus resultieren etliche Besonderheiten.
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