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Wie viel Maskenpflicht darf es sein?
Länder gegen „fragwürdige“ Ausnahmen
Die Gesundheitsminister:innen und -senator:innen der Länder sehen den von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgelegten Vorschlag für einen neuen Corona-Schutzmaßnahmen-Katalog als „gute Grundlage“. Probleme haben sie allerdings mit den vorgesehenen Ausnahmen von der Maskenpflicht in Innenräumen.
Bei einer Sondersitzung der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) per Videoschalte ging es am gestrigen Dienstag um die geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatten vergangene Woche ihren mit dem Kanzleramt abgestimmten Vorschlag für Maßnahmen des Bundes und der Länder im kommenden Herbst und Winter vorgestellt.
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Petra Grimm-Benne (SPD), Gesundheitsministerin von Sachsen-Anhalt und GMK-Vorsitzende, erklärte im Anschluss: „Der jetzt vorgelegte Vorschlag ist eine gute Grundlage, damit die Länder einen Instrumentenkasten zur Verfügung gestellt bekommen, um auf das Pandemiegeschehen im Herbst reagieren zu können. Zum einen bieten bundeseinheitliche Maßnahmen wie die Maskenpflicht im Flug- und Fernverkehr Leitplanken für die Bewältigung der Herbstwelle. Zugleich bekommen die Länder Befugnisse, um weitergehende Schutzmaßnahmen anzuordnen.“ Schulen und Kitas sollen offen bleiben – auch das kann Grimm-Benne nur unterstützen. Diese Instrumente dienten dem Schutz von Infektionen, beugten aber auch Lockdowns und Schließungen vor.
Kontrolle kaum möglich
Kritisch sehen die Gesundheitsminister:innen und -senatorinnen jedoch die vom Bund vorgesehenen Ausnahmen von der Maskenpflicht im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich sowie in der Gastronomie. Wer frisch geimpft oder genesen ist, soll hier auf die Maske oder einen aktuellen Test verzichten dürfen – dabei bedeutet „frisch“, dass Impfung oder Genesung bis zu drei Monate zurückliegen dürfen. Die Länder haben darauf hingewiesen, dass solche Ausnahmen in der praktischen Umsetzung nur schwer kontrollier- und umsetzbar seien.
Zugleich finden die Ländervertreter:innen, dass es bundeseinheitlicher Vorgaben für die Indikatoren bedürfe, um ein einheitliches Vorgehen der Länder im Hinblick auf weitergehende Schutzmaßnahmen gewährleisten zu können.
Lauterbach: „Wichtige Anregungen“
Lauterbach sprach im Anschluss an die Videoschalte von einer „guten, konstruktiven Diskussion“. Die Gesundheitsminister:innen hätten „wichtige Anregungen zu den Corona-Plänen der Bundesregierung gegeben“. Ausdrücklich begrüßte Lauterbach den Wunsch nach einem bundeseinheitlichen Vorgehen. „Die geplante Reform des Infektionsschutzgesetzes gibt den Ländern die Möglichkeit, entsprechend der Lage abgestimmt überregional zu reagieren. Ich appelliere an die Landesregierungen, diese Möglichkeit zu nutzen.“
Inwieweit Lauterbach bereit ist, von den geplanten Masken-Ausnahmen abzurücken, ist noch nicht ganz klar. Er erklärte: „Klargestellt ist, dass Maskenpflicht in Innenräumen bei einer angespannten Pandemielage die Regel sein soll. Nur in Ausnahmefällen soll davon abgewichen werden können. Dadurch wird die Notfall-Regel noch sicherer. Von einem frisch Geimpften geht selbst dann ein relativ geringes Infektionsrisiko aus, wenn er keine Maske trägt.“
Bayern will Klarheit von der STIKO
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) forderte Lauterbach auf, die „fragwürdigen Ausnahmen“ für frisch Geimpfte und Genesene aus dem Gesetz zu nehmen. Ein Drei-Monats-Impfintervall widerspreche den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sieht hier noch Diskussionsbedarf. „Das halte ich nicht für eine kluge Regelung“, sagte der SPD-Politiker dem „Weser-Kurier“.
Holetschek forderte überdies von der STIKO Klarheit darüber, „wer sich impfen lassen kann, mit welchem Impfstoff das möglich ist, und wie lange der Schutz anhält“. STIKO-Chef Thomas Mertens solle hierzu persönlich in der GMK Stellung nehmen. Der CSU-Politiker forderte ferner, die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken und Pflegeheimen zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen. „Das ist wichtig für die ohnehin belasteten Einrichtungen.“
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