Was wird erstattet?
Alle Apotheken bekommen auf Antrag im Rahmen des Erstausstattungs-Bundles zwei stationäre Kartenterminals refinanziert. Die Erstattung zusätzlicher Kartenterminals richtet sich nach der Menge der zulasten der GKV abgegebenen Rx-Packungen. Sie muss nur gesondert beantragt werden, wenn über 79.999 Packung abgegeben werden. Ob die Geräte tatsächlich angeschafft wurden, spielt keine Rolle.
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