Bundesverfassungsgericht

Masern-Impfpflicht ist verfassungsgemäß

Eltern, die ihre kleinen Kinder nicht gegen Masern impfen lassen wollen, müssen hinnehmen, dass diese dann vom Kita-Besuch ausgeschlossen sind. Ihnen bleibt nur die private Betreuung. Das Bundesverfassungsgericht hält die gesetzliche Pflicht, vor dem Kita-Eintritt eine Impfung oder die Immunität gegen Masern nachzuweisen, für verfassungsgemäß.