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Bundesverfassungsgericht
Masern-Impfpflicht ist verfassungsgemäß
Eltern, die ihre kleinen Kinder nicht gegen Masern impfen lassen wollen, müssen hinnehmen, dass diese dann vom Kita-Besuch ausgeschlossen sind. Ihnen bleibt nur die private Betreuung. Das Bundesverfassungsgericht hält die gesetzliche Pflicht, vor dem Kita-Eintritt eine Impfung oder die Immunität gegen Masern nachzuweisen, für verfassungsgemäß.
Berlin – Erstellt am 18.08.2022, 15:00 Uhr

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Masern-Impfpflicht ist verfassungsgemäß
Eltern, die ihre kleinen Kinder nicht gegen Masern impfen lassen wollen, müssen hinnehmen, dass diese dann vom Kita-Besuch ausgeschlossen sind. Ihnen bleibt nur die private Betreuung. Das Bundesverfassungsgericht hält die gesetzliche Pflicht, vor dem Kita-Eintritt eine Impfung oder die Immunität gegen Masern nachzuweisen, für verfassungsgemäß.
Masern-Impfpflicht ist verfassungsgemäß
Eltern, die ihre kleinen Kinder nicht gegen Masern impfen lassen wollen, müssen hinnehmen, dass diese dann vom Kita-Besuch ausgeschlossen sind. Ihnen bleibt nur die private Betreuung. Das Bundesverfassungsgericht hält die gesetzliche Pflicht, vor dem Kita-Eintritt eine Impfung oder die Immunität gegen Masern nachzuweisen, für verfassungsgemäß.
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