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Besschaffung bis 30.9.
Apotheken sollen Ingenico-eHealth-Kartenterminals umrüsten
Apotheken, die eHealth-Kartenterminals von Ingenico nutzen, sollen diese umrüsten. Damit wird eine technische Störung behoben, die dafür sorgt, dass elektrostatische Entladungen beim Stecken der NFC-fähigen eGK das ganze System lahmlegen können.
Dass bei Verwendung eines bestimmten eHealth-Kartenterminal-Typs beim Stecken der neuen NFC-fähigen elektronischen Versichertenkarten (eGK) ganze Systeme lahmgelegt werden, war bislang vor allem ein Problem der Arztpraxen. In Apotheken stellt das Einlesen der Karten aktuell eher den Ausnahmefall dar. Doch wenn E-Rezepte in der Apotheke mittels eGK abgerufen werden können, dürften sich auch Apotheken damit herumschlagen müssen.
Worum geht es konkret? Betroffen ist das Kartenterminal „ORGA 6141 online“ der Firma Wordline Healthcare GmbH (vormals Ingenico Healthcare GmbH). Offenbar werden die Probleme ursächlich durch eine elektrostatische Aufladung der Karte ausgelöst. Der Entladeimpuls beim Stecken führt dann unter Umständen zum Systemabsturz.
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Durch Software lässt sich dieses Problem nicht lösen, aber mit einem Aufsteckgerät. Und dieses sollen sich Apotheken, die besagtes Kartenterminal nutzen, auch besorgen. Darauf weist die ABDA in ihrem Newsroom hin. Mit diesem Produkt-Upgrade könnten technische Störungen kompensiert werden, die bei bestimmten eGK neuester Kartentechnologie in Form von elektrostatischen Entladungen – sogenannten ESD-Effekten – auftreten können. Mit dem neuen Aufsteckgerät werden diese Entladungen verhindert, heißt es.
Aufrüstung wird nur für zwei Terminals bezahlt
Gemäß der „2. Änderungsvereinbarung vom 1. Juli 2022 zur TI-Vereinbarung vom 27. Mai 2020 zur Finanzierung der erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten und der erforderlichen laufenden Betriebskosten gemäß § 376 Ziffer 1 i. V. m. § 379 SGB V“ werden jeweils 27,85 Euro für maximal zwei der nachweislich bis zum 30.9. angeschafften Ingenico-Kartenterminals pro Apothekenbetriebsstätte. erstattet Das heißt: Apotheken, die mehr als zwei Terminals haben, müssen die Kosten für die Aufrüstung der übrigen selbst tragen oder sie können nicht genutzt werden, um NFC-fähige eGK einzulesen.
Die Erstattung soll wie bei der bisherigen TI-Ausstattung auch über den NNF erfolgen. Dafür soll zu gegebener Zeit ein separates Antragsverfahren über das Portal des NNF zur Verfügung gestellt werden.
Korrektur: In einer ursprünglichen Fassung hieß es fälschlicherweise, die Aufsteckgeräte müssten bis 30.9. beschafft sein, der Stichtag bezieht sich jedoch auf die Kartenterminals. Wir bitten die Verwirrung zu entschuldigen.
6 Kommentare
Unpräzise?
von Fehlerteufel am 22.09.2022 um 15:36 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Unpräzise
von DAZ-Redaktion am 22.09.2022 um 15:41 Uhr
AW: Unpräzise
von Fehlerteufel am 22.09.2022 um 15:53 Uhr
AW: Unpräzise
von DAZ-Redaktion am 22.09.2022 um 16:31 Uhr
Falschmeldung?
von Claus Schäfer am 22.09.2022 um 11:34 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Falschmeldung
von DAZ-Redaktion am 22.09.2022 um 13:32 Uhr
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