Arzneimittellieferdienste

Berliner Start-up Cure erweitert Betrieb auf Essen und München

München - 04.10.2022, 10:45 Uhr

Bestellt wird bei Cure über eine App. (s / Foto: Screenshot: www.getcure.app)

Bestellt wird bei Cure über eine App. (s / Foto: Screenshot: www.getcure.app)


Der Apothekenlieferdienst Cure hat seine Aktivitäten auf Essen und München ausgedehnt. Damit ist das Ende 2021 gegründete Start-up nun in fünf deutschen Städten präsent. Die weitere Expansion ist geplant.

Der Berliner Lieferdienst Cure weitet seine Geschäftstätigkeiten aus. Wie das Unternehmen mitteilte, liefert es neben Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main nun auch in Essen und München Apothekenprodukte an Kunden aus.

Die bestellen die gewünschten Produkte über eine App. Anhand der Kundendaten wird die nächstgelegene Partnerapotheke ausgewählt und die Ware durch Cure-Fahrer ausgeliefert. Derzeit können die Kunden laut Firmenangaben aus 3.000 verschreibungsfreien Medikamenten auswählen. In Zukunft soll die App auch die elektronische Verschreibung integrieren. Zudem sollen Patienten auf diesem Weg künftig auch Arzttermine vereinbaren können.

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Zu den Investoren von Cure gehören Breega, Craft Ventures, Abstract Ventures und J12 Ventures mit Beteiligung von J Ventures. Im vergangenen Monat hat Cure in einer weiteren Finanzierungsrunde 15 Millionen Euro frisches Kapital eingesammelt. Damit will das Unternehmen sein Angebot ausweiten und sich nach eigener Aussage zur Gesundheitsplattform weiterentwickeln.

Gegenwind für die Branche

Die Branche ist allerdings hart umkämpft. Der Lieferdienst Kurando musste bereits Insolvenz anmelden, der Wettbewerber First A wurde von Shop Apotheke übernommen. Und auch die Gesetzgebung macht den Lieferdiensten einen Strich durch die Rechnung. So sieht der Entwurf für das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz unter anderem vor, dass E-Rezept-Token nicht über Schnittstellen übertragen werden dürfen. Für alle Plattformbetreiber, die mit Einführung des E-Rezepts das große Geld witterten, ist das ein herber Rückschlag. Müssen doch, sollte das Gesetz in der aktuellen Fassung beschlossen werden, weiterhin Bilder von Token verschickt werden. Eine direkte Übernahme des E-Rezept-Schlüssels in die jeweiligen Apps ist demnach nicht möglich.

Außerdem werden sich die Gerichte der mit Frage befassen, inwiefern das Modell der externen Lieferdienste rechtens ist. Insbesondere die provisionsbasierte Vergütung ist Gegenstand einiger Klagen. Auch die ABDA hat sich des Themas angenommen und beschäftigt sich in einer Arbeitsgruppe damit.


Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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