Bottroper Zyto-Skandal

NRW will Entschädigungen für Opfer des Zytoapothekers ausweiten

Düsseldorf - 28.10.2022, 07:00 Uhr

Die Fraktionen im Landtag von NRW wollen weitere Opfer des Bottroper Zyto-Skandals entschädigen. (Foto: Landtag NRW / Bernd Schälte)

Die Fraktionen im Landtag von NRW wollen weitere Opfer des Bottroper Zyto-Skandals entschädigen. (Foto: Landtag NRW / Bernd Schälte)


Ende September hatten in Düsseldorf Betroffene des Bottroper Zyto-Skandals demonstriert. Sie warfen NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) Wortbruch vor, weil viele Opfer absehbar keine Entschädigung erhalten würden. Jetzt zeichnet sich eine erweiterte Regelung ab. Unterdessen begannen am Landgericht Schadensersatzprozesse gegen den verurteilten früheren Zyto-Apotheker Peter Stadtmann.

Seit vergangenem Frühjahr – mehr als fünf Jahre nach der Verhaftung des früheren Bottroper Zyto-Apothekers Peter Stadtmann – können Betroffene des Skandals um unterdosierte Krebsarzneimittel eine finanzielle Entschädigung beim Land Nordrhein-Westfalen beantragen. 10 Millionen Euro hatte der Landtag hierfür Ende 2021 zur Verfügung gestellt. Die Zahlungen sind bislang auf die rund 2000 im Strafurteil gegen Stadtmann genannten Geschädigten begrenzt. Doch das sind nicht alle Opfer.

Nun sollen diese Zahlungen nach dem Protest von Betroffenen auf einen größeren Personenkreis erweitert werden. Nach Angaben des Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses im Landtag, Josef Neumann (SPD), besteht Einvernehmen der Landtagsfraktionen, dass auch für die Gruppe der etwa 1500 nicht im Gerichtsurteil genannten Geschädigten eine finanzielle Leistung des Landes NRW ermöglicht werden solle. „Man ist sich einig, dass es eine Entschädigung geben kann“, sagte Neumann mit Blick auf diesen Personenkreis am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa.

Für diese zweite Gruppe würden die Fraktionen gemeinsam einen Antrag erarbeiten, wie eine Entschädigung aussehen könne. „Unser Ziel ist, möglichst die Entschädigung für alle gleich zu machen“, erläuterte der Ausschussvorsitzende. Bei der Gruppe, die im Gerichtsurteil genannt ist, könne eine finanzielle Leistung des Landes in Höhe von 5000 Euro je Person beantragt werden. Tatsache sei aber, dass bei weitem nicht alle bereits Anspruchsberechtigten einen Antrag gestellt hätten. Deshalb solle zudem die Antragsfrist für die im Urteil genannten Opfer verlängert werden. Der gemeinsame Antrag könne voraussichtlich Ende November in den Landtag eingebracht werden.

337 Anträge (so gut wie) bewilligt

Zur bisherigen Regelung sind laut Gesundheitsministerium 549 Anträge eingegangen. Davon seien 337 bewilligt worden oder befänden sich auf dem Weg der Bewilligung, sagte ein Ministeriumssprecher der dpa. Dem stünden 212 abgelehnte beziehungsweise abzulehnende Anträge gegenüber. Über die Dauer der Fristverlängerung für die aktuell Anspruchsberechtigten werde im parlamentarischen Verfahren beraten. „Über die möglichst gerechte Verteilung der übrigen Mittel an weitere Opfergruppen wird im Zuge der angestoßenen parlamentarischen Beratung entschieden werden“, erklärte der Sprecher. Auf Initiative von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) habe es ein Gespräch mit Obleuten des Gesundheitsausschusses am Mittwoch im Landtag gegeben.

Am gestrigen Donnerstag starteten am Landgericht Essen unterdessen rund 30 Schadenersatzprozesse: Frühere Patient:innen sowie Angehörige Verstorbener klagen hier gegen Stadtmann auf Schmerzensgeld. Doch das ist rechtlich kein einfaches Terrain – wie die Verfahren ausgehen, muss sich zeigen. 

Peter Stadtmann hatte in seiner Apotheke in Krebsmedikamenten die Wirkstoffe unterdosiert und damit enorme Profite erzielt. Er war im Sommer 2018 vom Landgericht Essen wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu zwölf Jahren Haft und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt worden.


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