NNF

Apotheken können Aufsteckgeräte-Zuschuss online beantragen

Apotheken, die bis zum 30. September 2022 stationäre Ingenico-Kartenterminals angeschafft haben, können jetzt im NNF-Portal einen Antrag auf Refinanzierung der Aufsteckgeräte stellen.

Apotheken können Aufsteckgeräte-Zuschuss online beantragen

Der mittlerweile auch für die Abwicklung der Refinanzierung der TI-Komponenten zuständige Nacht- und Notdienstfonds des DAV (NNF) hatte es bereits Ende September angekündigt: Die Vor-Ort-Apotheken können jetzt im Portal des NNF einen Antrag auf Refinanzierung der Aufsteckgeräte für stationäre eHealth-Kartenterminals des Herstellers Ingenico (Worldline Healthcare GmbH) stellen, wenn diese Terminals bis zum 30. September 2022 angeschafft wurden.

Die Aufsteckgeräte beheben Probleme mit elektrostatischer Entladung. Nach der TI-Änderungsvereinbarung von Juli 2022 werden durch den NNF bis zu zwei Geräte auf Antrag mit je 27,85 Euro refinanziert.

Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass durch die Apotheke bereits ein Antrag auf Erstausstattung gestellt wurde. Der Zuschuss ist eine Ergänzung zu diesem und wird ohne Abzüge durch den NNF ausgezahlt. Wenn die Antragsstellung im vierten Quartal 2022 erfolgt, überweist der NNF den Zuschuss im März 2023

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