Bundesgerichtshof

EuGH muss sich mit Arzneimittelvertrieb über Amazon-Marktplatz befassen

Seit rund fünf Jahren beschäftigen sich die Gerichte mit der Frage, ob eine Apotheke, die Arzneimittel über den Amazon-Marktplatz vertreibt und dabei auch Gesundheitsdaten erhebt, gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Ebenso, ob apothekenrechtliche Normen verletzt sind. Seit 2020 liegen zwei solcher Fälle beim Bundesgerichtshof – und dieser hat sie nun in eine weitere Verlängerung geschickt: Der Europäische Gerichtshof soll vorab klären, ob der klagende Apotheker wegen DSGVO-Verstößen überhaupt wettbewerbsrechtlich gegen einen Kollegen vorgehen darf.