Bund und Länder einig

Weitere Test- und Maskenpflichten enden am 1. März

Berlin - 14.02.2023, 17:00 Uhr

Zum 1. März fallen die Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner:innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. (Foto: SWMedia / AdobeStock)

Zum 1. März fallen die Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner:innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. (Foto: SWMedia / AdobeStock)


Viele gesetzlich vorgeschriebene Corona-Schutzmaßnahmen gibt es nicht mehr – nun sollen auch die noch verbliebenen Test- und Maskenpflichten weitgehend zum 1. März fallen. Darauf haben sich die Gesundheitsminister:innen von Bund und Ländern verständigt.

Weitere bundesweite Corona-Schutzvorgaben sollen nach Plänen von Bund und Ländern vorzeitig zum 1. März auslaufen. Die Gesundheitsministerinnen und -minister vereinbarten am heutigen Dienstag ein früheres Ende der eigentlich bis 7. April festgelegten Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner:innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Für Besuche in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen soll demnach aber auch noch weiterhin Maskenpflicht gelten.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, unter dem Strich sei die Infektionslage seit Wochen stabil. Die Krankenhäuser könnten Corona-Kranke gut versorgen. Diese Situation sieht er als Erfolg einer konsequenten Politik. Nun gebe es Spielraum, die Corona-Maßnahmen früher zu lockern, als geplant. Nur beim Besuch medizinischer Einrichtungen gelte es nach wie vor, vorsichtig zu sein. „Deshalb werden wir hier die Maskenpflicht noch ein paar Wochen aufrechterhalten.“ Wer Patienten oder Heimbewohner besuche und Arzttermine wahrnehme, müsse weiterhin Maske tragen. „Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein.“ Lauterbach betonte: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren. Das Virus ist im Alltag beherrschbar. Und daraus ziehen wir Konsequenzen.“

Zur Vorbereitung auf eine möglicherweise kritischere Pandemielage in diesem Winter waren mehrere bundesweite Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben worden. Zuletzt war Anfang Februar bereits die Maskenpflicht in Fernzügen und Fernbussen vorzeitig ausgesetzt worden. Im Nahverkehr gelten nach entsprechenden Regelungen der Länder ebenfalls keine Maskenpflichten mehr. Nach und nach hatten die Bundesländer auch die Isolationspflicht für Corona-Infizierte auslaufen lassen.


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