Allgemeine STIKO-Impfempfehlungen 2023

Keine routinemäßige COVID-19-Impfung für unter 18-Jährige

Stuttgart - 25.04.2023, 16:45 Uhr

Der aktuelle STIKO-Entwurf für die allgemeinen Impfempfehlungen sieht keine routinemäßige COVID-19-Impfung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor – doch es gibt Ausnahmen. (Foto: New Africa / AdobeStock)

Der aktuelle STIKO-Entwurf für die allgemeinen Impfempfehlungen sieht keine routinemäßige COVID-19-Impfung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor – doch es gibt Ausnahmen. (Foto: New Africa / AdobeStock)


Die STIKO hat bis Februar 2023 ihre COVID-19-­Impfempfehlungen 25-mal aktualisiert. Künftig sollen diese im regulären Impfkalender verankert sein. Dazu gab das Expertengremium am heutigen Dienstag seinen Entwurf bekannt, in dem unter anderem eine jährliche COVID-19-Auffrischungsimpfung für Risikogruppen empfohlen wird. Überraschen dürfte, dass für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keine routinemäßige Impfung vorgesehen ist.

Mit Spannung wurden von Fachkreisen die neuen COVID-19-Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) erwartet, die in den regulären Impfkalender implementiert werden sollen. Am heutigen Dienstag, 25. April 2023, wurde ihr Beschlussentwurf veröffentlicht. Das neue, vereinfachte Schema sieht Folgendes vor:

  • Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf sollen zusätzlich zur Basisimmunität ­jährliche Auffrischungsimpfungen (vorzugsweise im Herbst) mit bevorzugt einem Varianten-adaptierten Vakzin in einem Mindestabstand von zwölf ­Monaten zum letzten Antigenkontakt (Infektion oder Impfung) erhalten. Darunter fallen
    • über 60-Jährige,
    • Personen ab sechs ­Monaten mit Vorerkrankungen,
    • Bewohner:innen in Pflegeeinrichtungen,
    • sowie Personen mit erhöhtem beruflichen SARS-CoV-2-Infektionsrisiko, die in medizinischen und Pflegeeinrichtungen tätig sind.

Bei immundefizienten Personen sind individuell nach ärztlicher Entscheidung (evtl. unter Berücksichtigung von spezifischen Antikörpern) zusätzliche Impfungen in kürzerem Abstand möglich.

  • Personen ohne Grunderkrankungen zwischen 18 und 59 Jahren (inkl. Schwangere) sollen durch eine Grundimmunisierung und eine Auffrischungsimpfung eine Basisimmunität erreichen. Für einen guten Schutz werden drei Antigenkontakte als notwendig erachtet, davon sollten mindestens zwei Impfungen sein.
  • Gesunden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird keine routinemäßige COVID-19-Impfung empfohlen.

Dass für gesunde unter 18-Jährige keine routinemäßige Impfempfehlung vorgesehen ist, erläutert die STIKO damit, dass sich die Erkrankungsschwere unter den Omikron-Varianten in dieser Personengruppe „zu überwiegend milden oder asymptomatischen Verläufen entwickelt“ habe. SARS-CoV-2-Infektionen verliefen in dieser Gruppe „in aller Regel problemlos“. Sicherheitsbedenken gegen die Impfung von Kindern und Jugendlichen bestünden keine. 

STIKO-Mitglied Dr. Martin Terhardt ergänzte in einem Press-Briefing des „Science Media Centers“ am gestrigen Montag, dass Neugeborene für die ersten drei bis sechs Monate durch den Nestschutz der Mutter geschützt seien. ­Voraussetzung hierfür ist die Basis­immunität der werdenden Mutter, die auch noch durch Impfungen in der Schwangerschaft erreicht werden kann. Die STIKO empfiehlt eine zweite Auffrischungsimpfung aber nur für Schwangere mit zusätzlichen gesundheitlichen Risiken. Gegen eine allgemeine Empfehlung einer zweiten Auffrischungsimpfung für Schwangere haben sich die Experten entschieden, weil sie davon ausgehen, dass drei Antigenkontakte ausreichen, um in der Schwangerschaft Antikörper auf das Kind zu übertragen. 

SARS-CoV-2 ist kein neues Influenza-Virus

Dass die jährlichen Auffrischungsimpfungen präferentiell im Herbst vorgenommen werden sollen, begründet die STIKO damit, dass gefährdete Personen auch bei potenziell steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter „bestmöglich“ geschützt sein sollen. Ob es dauerhaft bei einer jährlichen Auffrischungsimpfung bleibt, muss sich zeigen. STIKO-Mitglied Prof. Dr. Christian Bogdan wies in dem Press-Briefing darauf hin, dass die Grenze von zwölf Monaten primär aus dem Umstand entstanden sei, dass man im Hinblick auf eine effektive Schutzdauer verlässlich nur von zwölf Monaten reden könne. Möglicherweise sei der Abstand in Zukunft auch auf 24 oder 36 Monate verlängerbar. 

Wichtig war Bogdan auch zu erläutern, dass es sich bei SARS-CoV-2 nicht um ein neues Influenza-Virus handelt. Letzteres sei wesentlich variabler als SARS-CoV-2. Auch wenn immer wieder von neuen SARS-CoV-2-Subtypen die Rede ist, handle es sich um Varianten, bei denen sich Veränderungen primär nur auf eine Komponente des Virus, nämlich auf das Spike-Protein, beziehen. Bei SARS-CoV-2 habe man sicherlich nicht die Situation, dass man aufgrund von Erregervariabilität „jedes Jahr neu impfen“ müsste. 

Entwurf im Stellungnahmeverfahren

Mit der Veröffentlichung ging der STIKO-Entwurf nun in das Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und Fachkreise. Daraus können sich noch Änderungen ergeben. Nach dem Verfahren werden die Empfehlungen mit den wissenschaftlichen Begründungen im Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch-Instituts veröffentlicht.


Desiree Aberle, Apothekerin, Redakteurin DAZ
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.