Rechtskräftiges Urteil

Meditonsin-Werbung mit Apotheken-Studie unzulässig

Meditonsin-Hersteller Medice darf für seine homöopathischen Tropfen nicht mehr damit werben, dass in einer „apothekenbasierten Beobachtungsstudie“ die gute Wirksamkeit und Verträglichkeit des Mittels nachgewiesen wurde. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Dortmund aus dem vergangenen Herbst ist jetzt rechtskräftig geworden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.