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Die Bundesregierung hat den Protest-Tag provoziert, sagt die ABDA-Präsidentin, also, dann protestieren wir: Am 14. Juni sperren wir die Apotheken zu! Es ist wirklich höchste Zeit, der Politik zu zeigen, dass Schluss sein muss mit der Geringschätzung unserer Arbeit. Und bitte, liebe Apothekers, jetzt ist Solidarität gefragt: Mitmachen! Und noch mal mitmachen: bei der pharmazeutischen Dienstleistung zur Risikoerfassung hoher Blutdruck. Es ist wirklich einfacher als viele denken. Die einzig positiven Signale in dieser Woche: Die Bundesregierung will prüfen, ob Präqualifizierungsverfahren überhaupt notwendig sind. Und ob Nullretaxationen beschränkt werden können.
15. Mai 2023
Dickes Kreuz im Kalender: Am Mittwoch, 14. Juni 2023, ist der bundesweite Apotheken-Protesttag geplant, eine wichtige Stufe der ABDA-Eskalationsstrategie. ABDA, Kammern und Verbände rufen die Apotheken dazu auf, sich zu beteiligen. Mein liebes Tagebuch, also, jetzt wird es Ernst! Die ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening steht hinter diesem Tag: „Für unseren Berufsstand steht fest: Die Bundesregierung hat diesen Protesttag provoziert“, unterstreicht sie die geplante Aktion in einer Presseerklärung. Auch der Chef des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Hans-Peter Hubmann, fordert alle Kolleginnen und Kollegen auf, sich am Protesttag am 14. Juni zu beteiligen. Die Apotheken hätten trotz steigender Kosten und Inflation in den vergangenen zehn Jahren keine Honoraranpassung erhalten. „So kann es nicht weitergehen. Wir müssen die Bevölkerung und die Politik dringend auf unsere schwierige Lage hinweisen.“ Geplant ist, dass am 14. Juni die Apotheken bundesweit geschlossen bleiben, eine Notversorgung soll aufrecht erhalten werden. Die ABDA wird die Apotheken mit entsprechendem Infomaterial versorgen, das an die Patientinnen und Patienten ausgegeben werden kann, um über die Schließungen und die Gründe aufzuklären. Mein liebes Tagebuch, es ist höchste Zeit, dass so ein Protesttag kommt. Die Bevölkerung muss wissen, wie es um die Apotheken steht und dass es so nicht mehr weitergehen kann. Wir brauchen Druck auf die Politik, damit die Forderungen der Apothekerschaft gehört werden. Und daher ist es immens wichtig, dass sich möglichst alle Apotheken daran beteiligen. Wenn nur die Hälfte der Apotheken dabei ist und das nur halbherzig, ist es mehr als suboptimal. Die Aktion muss der Hammer werden! Sie muss zeigen, dass es für die Apotheken wirklich 5 vor 12 ist. Wir brauchen Geschlossenheit aller Apothekerinnen und Apotheker – sonst wird das nichts.
Die Apothekerkammer Niedersachsen will darüber hinaus noch eine weitere Aktion starten: Sie plant am 12. Juni von 15 bis 17 Uhr einen Aktionstag, es soll „eine bunte und auffällige Performance-Aktion in der Altstadt von Hannover“ werden, Motto: „Uns geht die Puste aus“. Apothekerinnen und Apotheker und die Apothekenteams sind aufgerufen, in die Altstadt von Hannover zu kommen und mit Passanten über die angespannte Situation in den Apotheken zu sprechen. Mein liebes Tagebuch, so eine zusätzliche Aktion könnte eigentlich in jeder Stadt, in jeder Gemeinde stattfinden, zusätzlich zum Apotheken-Protesttag. Je lauter und präsenter wir in der Öffentlichkeit werden, umso besser!
Die Hängepartie ist zu Ende, der Bundespräsident hat unterschrieben: Das UPD-Gesetz, mit dem u. a. der Austausch von nicht verfügbaren Arzneimitteln für die Apotheken auch weiterhin offiziell ermöglich wird, tritt am 16. März in Kraft. Mein liebes Tagebuch, endlich! Die Krankenkassen sagten zwar bereits zu, dass sie in der „gesetzlosen Zeit“ nicht retaxieren werden, wenn wegen Lieferengpässen ausgetauscht werden muss, aber so ganz wohl war einem dabei nie. Jetzt also ist es amtlich. Die Austauschregelung wird mit diesem Gesetz bis zum 31. Juli verlängert – und dann soll bekanntlich mit dem Lieferengpassgesetz eine dauerhafte Anschlussregelung etabliert werden. Allerdings, wie es derzeit aussieht, werden diese Regelungen „deutlich hinter den derzeit geltenden Vorschriften zurückbleiben“. Sehr übel ist, mein liebes Tagebuch, dass im vorliegenden Lieferengpass-Gesetz bisher noch kein Retax-Ausschluss vorgesehen ist. Der Bundesrat hat sich zwar schon dafür ausgesprochen, die Frage ist nur, ob der Bundestag die Vorschläge annimmt. Falls nicht, sollten wir gleich den nächsten Protesttag ausrufen.
16. Mai 2023
Mein liebes Tagebuch, selbst wer unsere Standesführung kritisch begleitet und nicht alles gut findet, was da aus dem Berliner Apothekerhaus kommt: An dem geplanten Apotheken-Protesttag, 14. Juni 2023, den die ABDA ausgerufen hat, sollten sich alle Apotheken beteiligen. Also, Apotheken geschlossen halten, für eine Basis-Versorgung ist durch den Notdienst gesorgt. Auch der Verein Freie Apothekerschaft setzt sich dafür ein, die Betriebe an diesem Tag geschlossen zu halten. Die Vorsitzende der Freien Apothekerschaft, Daniela Hänel in einem Videoclip: „Es ist unsere einmalige Chance, gemeinsam für unsere Forderungen zu kämpfen.“
Auch die Apothekengewerkschaft Adexa ruft zum Apothekenprotest auf: Die Angestellten sollen mitziehen! Adexa rät ihren Mitgliedern, die Apothekenleitungen dabei zu unterstützen, und falls diese unschlüssig sind, Überzeugungsarbeit zu leisten. Ja, mein liebes Tagebuch, die Adexa sagt klipp und klar: „Von einer zwingend notwendigen höheren Honorierung hängen auch die Spielräume für Tarifverhandlungen – und damit für höhere Gehälter – ab.“ Ja, es muss eine Welle der Gemeinsamkeit, der Solidarität durch die Apotheken gehen.
Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gefallen die apothekerlichen Leistungen wie Impfen oder die pharmazeutischen Dienstleistungen so gar nicht. Auch die Gesundheitskioske sind nach Ansicht der KBV nicht notwendig. Im Vorfeld des Deutschen Ärztetages sorgt der stellvertretende KBV-Chef Stephan Hofmeister für rhetorische Stimmung: Er kritisiert, dass man im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) offenbar davon ausgehe, dass „ärztliche Versorgung ein verzichtbarer Luxus, vor allem in der Grundversorgung“ sei. Er geht davon aus, das BMG meine: „Wozu brauchen wir noch Ärzte, wenn es in Apotheken ‚Versorgung to goʻ gibt mit Impfen und Blutdruckkontrolle, und in Gesundheitskiosken ‚Versorgung lightʻ mit medizinischer Beratung zu was auch immer?“ Mein liebes Tagebuch, dass die neuen Apotheken-Dienstleistungen auch eine Entlastung für die überfüllten Arztpraxen sein können, bei denen viele Patientinnen oder Patienten erst nach langer Wartezeit einen Termin bekommen oder auch schon mal abgewiesen werden, wollen die Ärztefunktionäre wohl nicht sehen. Nein, die apothekerliche Unterstützung werten sie als Angriff auf ihr Honorar. Wo bleibt das Selbstbewusstsein? Was die Gesundheitskioske betrifft, so schließen wir Apothekers uns dagegen gerne der Ärztekritik an: Hier wird eine Parallelwelt geschaffen, die den Patientinnen und Patienten kaum weiterhelfen wird, aber hohe Kosten generiert ohne wirklichen Nutzen.
GmbH als Gesellschaftsform für Apotheken? Als Vorteil sehen Befürworter, so z. B. die Rechtsanwältin Dr. Constanze Püschel, natürlich die beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Apothekerinnen und Apotheker würden nicht mehr mit ihrem privaten Vermögen haften. Es ist schon richtig, dass der hohe finanzielle Einsatz bei großen Betrieben und die Haftungsrisiken immer stärker auf den Apothekeninhaberinnen und -inhabern lasten. Wären die Verantwortlichkeiten und die Risiken dagegen überschaubar, könnte dies vielleicht den Nachwuchs eher motivieren, sich selbstständig zu machen, meint sie. Mein liebes Tagebuch, so überlegenswert das sein mag, es gibt gewichtige Gründe dagegen, wie auch DAZ-Wirtschaftsredakteur Dr. Thomas Müller-Bohn in seinem Kommentar „Spiel mit dem Feuer“ erläutert. Mein liebes Tagebuch, es ist nun mal so, dass eine Apotheken-GmbH einen juristischen Angriffspunkt bietet, um das Konzept der inhabergeführten Apotheken auszuhebeln. Das Ergebnis: eine komplett andere Arzneimittelversorgung. Ein Blick zu den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bei den Ärzten zeigt, wie schnell so ein Feuerchen um sich greifen kann – durch Schlupflöcher und verschachtelte Konstruktionen ist dort bereits ein „Fremdbesitz light“ festzustellen. Ehrlich gesagt, mein liebes Tagebuch, das ist der Weg zur Kommerzialisierung der Medizin, das Vertrauen in der Arzt-Patienten-Beziehung steht auf dem Spiel. Und unter uns: Wenn ich es nur irgendwie vermeiden kann, gehe ich nicht in ein MVZ, falls ich medizinische Hilfe benötige. Nun, mein liebes Tagebuch, solche Diskussionen über Apotheken-GmbH kommen zur Unzeit. Nach Meinung von Apotheken-Wirtschaftsexperten wären noch eher Themen verständlicher wie z. B. die Gründung von Apothekengenossenschaften oder das Denkmodell, eine Kassenapothekerliche Vereinigung zu etablieren, wobei natürlich auch hier Vor- und Nachteile genau betrachtet werden sollten. Aber mein liebes Tagebuch, ich meine, wir sollten unsere Kräfte jetzt lieber für ein angemessenes und wertschätzendes Honorar einsetzen. Und für ein weitgehendes Retaxverbot. Die Gefahr, bei Hochpreisern auf Null retaxiert zu werden, können und wollen wir nicht eingehen.
17. Mai 2023
Verstehen kann man es nicht, mein liebes Tagebuch, warum nicht schon längst viel mehr Apotheken die pharmazeutische Dienstleistung „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ anbieten – und abrechnen! Diese Dienstleistung kann ohne großen Aufwand durchgeführt werden, man unterstützt seinen Patientinnen und Patienten, die wichtige Hypertoniebehandlung erfolgreich durchzuführen. Und die Abrechnung dieser Dienstleistung bereitet keine Schwierigkeiten. Auf der ABDA-Homepage finden sich der Leitfaden und Materialien zur Durchführung dieser Dienstleistung, seit Kurzem auch ein Schulungsvideo mit praktischen Tipps.
Es ist wirklich kein Hexenwerk, wie mir auch Isabel Waltering im Podcast-Gespräch erklärt, wo sie auch noch einige Tipps zu dieser Dienstleistung gibt. Also, machen!
Ab sofort gibt es neun Euro weniger für eine Covid-19-Impfung in der Apotheke, das Honorar dafür wurde von 28 auf 15 Euro gekürzt. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Schiedsstelle haben sich auf diesen Betrag geeinigt. Bekanntlich ist die Covid-19-Impfung seit Ostern eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches abgerechnet. Kürzungen sind nie schön, aber immerhin, die Covid-19-Impfung wird derzeit besser bezahlt als die Grippeschutzimpfung. Die Vergütung entspricht dem, was auch die Arztpraxen dafür bekommen, allerdings ist dies nicht vergleichbar, da die Impfung in Arztpraxen auch vom medizinischen Fachpersonal durchgeführt werden darf. Außerdem beziehen die Praxen Spritzen und Kanülen in der Regel kostenfrei, während die Apotheken diese aus dem Honorar bezahlen müssen. Mein liebes Tagebuch, ob eine Apotheke Impfungen anbietet oder nicht, bleibt eine individuelle Entscheidung. Allerdings, wenn eine Apotheke Impfungen anbietet, ist das ein echter Mehrwert für die Kunden, ein guter Service – und ich bin überzeugt davon, dass Apotheken kurz- oder mittelfristig auch weitere Impfungen anbieten dürfen z. B. die FSME-Impfung.
19. Mai 2023
Ein positives Signal: Die Bundesregierung will prüfen, ob Apotheken für die Hilfsmittelabgabe wirklich ein Präqualifizierungsverfahren durchlaufen müssen. Außerdem lehnt sie einen weitergehenden gesetzlichen Retax-Ausschluss nicht rundweg ab. Das lässt sich der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf für das Lieferengpassgesetz entnehmen. Mein liebes Tagebuch, man kann nur hoffen, dass diese beiden Punkte mit Energie verfolgt werden. Denn wirklich, das Präqualifizierungsverfahren für Apotheken war von Anfang an eine Überbürokratisierung, eine der unsinnigsten Vorschriften für Apotheken. Wir hätten der Präqulifizierung eigentich nie zustimmen dürfen. Nun ja, hoffen wir, dass sie bald ein Ende hat. Und was die Retax-Einschränkungen betrifft: Die Bundesregierung will auch die Bundesratsvorschläge prüfen, dass bei den geplanten erleichterten Austauschregeln im Fall eines Engpasses bei einem Austausch keine Beanstandung durch die Krankenkassen stattfinden darf. Mein liebes Tagebuch, das muss kommen! Die Apotheken können doch nicht zur Kasse gebeten werden, wenn sie in dieser Engpasslage alles daran setzen ihren Patientinnen und Patienten zu helfen. Noch eine weitere Retaxregelung steht auf der Prüfliste: Nullretaxationen solle beschränkt werden. Die Höhe einer zulässigen Beanstandung soll bei Wirkstoff- und Dosierungsäquivalenz die preisliche Differenz zwischen dem abgegebenen und dem nach Maßgabe des Rahmenvertrages abzugebenden Arzneimittel nicht überschreiten dürfen. Auch das muss unbedingt kommen! Wo sich die Regierung allerdings überhaupt nicht bewegt, das ist das Engpass-Almosen von 50 Cent, die Aufwandsentschädigung für unsere Arbeit. Das ist, mein liebes Tagebuch, nach wie vor eine extreme Geringschätzung unserer Arbeit. Die Bundesregierung will von einer Erhöhung absolut nichts wissen. In der Erläuterung der Bundesregierung heißt es dazu: „Der Austausch eines Arzneimittels wegen Lieferengpässen gehört heute bereits zum Aufgabenspektrum der Apotheken und ist in der Vergütung abgebildet. Die Apothekenvergütung stellt eine Mischkalkulation dar“. Das muss man sich mal klarmachen: Diese Arbeit soll nach Auffassung der Bundesregierung „heute bereits zum Aufgabenspektrum der Apotheken“ gehören – da fragen wir uns, mein liebes Tagebuch, was da plötzlich eigentlich noch alles in unserem Apothekenhonorar enthalten sein soll. Vielleicht hätten wir damals, als wir auf das Fixum umgestellt haben, mal definieren sollen, welche Leistungen unser Honorar eigentlich umfasst…
8 Kommentare
COVID-Impf-Vergütung
von Felix Maertin am 21.05.2023 um 20:11 Uhr
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AW: COVID-Impf-Vergütung
von Peter Ditzel am 22.05.2023 um 9:54 Uhr
heute bereits zum Aufgabenspektrum der Apotheken
von Thomas Kerlag am 21.05.2023 um 19:04 Uhr
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16. Mai 2023
von Bernd Haase am 21.05.2023 um 10:04 Uhr
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14.Juni
von Ulrich Ströh am 21.05.2023 um 8:56 Uhr
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AW: 14.Juni
von Reinhard Rodiger am 21.05.2023 um 16:36 Uhr
AW: Demonstration 14.06.2023
von Dominik Klahn am 21.05.2023 um 19:57 Uhr
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von Anita Peter am 21.05.2023 um 8:18 Uhr
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