Rechtliche Lage

Apothekenschließung am Protesttag: Gilt das als Arbeitszeit?

Am 14. Juni wollen Apotheken bundesweit auf ihre Lage aufmerksam machen. Die ABDA hat den Tag zum Protesttag ausgerufen, Verbände haben bereits an die Apotheken appelliert, an diesem Tag geschlossen zu bleiben. Doch was bedeutet es für die Mitarbeiter:innen, wenn die Apotheke zu bleibt? Müssen sie Urlaub nehmen oder Überstunden abfeiern? Wir haben bei Adexa-Rechtsanwältin Minou Hansen nachgefragt.