Wie kommt die App ins DiGA-Verzeichnis?
Um in das DiGA-Verzeichnis zu gelangen, müssen die jeweiligen Apps als Medizinprodukt zertifiziert sein und dadurch ihre Sicherheit und Funktionstauglichkeit nachweisen. Ferner müssen Qualität, Datenschutz und Informationssicherheit belegt und ein positiver Effekt auf die Patientenversorgung nachgewiesen werden.
Liegt dieser Nutzennachweis bei der Antragstellung noch nicht vor, können die Anwendungen auch „vorläufig“ in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden. In der dann folgenden Erprobungsphase von maximal zwei × zwölf Monaten muss der Nutzennachweis (in Form von Studien) erbracht werden. Gelingt dies, erfolgt die dauerhafte Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis. Wird der Nachweis hingegen nicht erbracht, werden die Anwendungen wieder aus dem Verzeichnis gestrichen.
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