E-Rezept-Fachdienst-Schnittstellen-Verordnung

So sollen die E-Rezept-Daten an Dritte fließen

E-Rezepte verhelfen Versicherten in erster Linie zu ihren verordneten Arzneimitteln. Sie enthalten aber auch wertvolle Daten, die darüber hinaus sinnvoll genutzt werden können, etwa um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen. Doch diese Daten sind sensibel und dürfen nicht in falsche Hände geraten. Nur ganz bestimmte Institutionen sollen sie künftig über eine Schnittstelle übermittelt bekommen können – darunter Krankenkassen, Apotheken und DiGA-Anbieter. Wer was sehen darf, entscheiden die Versicherten selbst – Details soll nun eine neue Verordnung regeln.