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Analyse in der DAZ
Vorschläge zur Finanzierung höherer Gehälter - die Datengrundlage
Die Apotheken fordern mehr Honorar – vor allem, um ihr Personal angemessen zu entlohnen. Es gibt mehrere Vorschläge, wie Honorarerhöhungen für das Team verwendet werden können. Doch wie sind die Zahlen einzuordnen? Was bedeutet welche Erhöhung für die Mitarbeiter? Das hat DAZ-Redakteur Thomas Müller-Bohn analysiert.
Beim Deutschen Apothekertag 2022 hat die Hauptversammlung einen Antrag der Apothekerkammer und des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein für einen Mitarbeiterpakt angenommen. Dieser sieht vor, dass die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband ADA vereinbaren, zusätzliche Mittel aus einer Erhöhung der Apothekenhonorierung „unter Berücksichtigung der Lohnnebenkosten 1:1“ an die Mitarbeiter weiterzugegeben. Der Umfang der zu fordernden Erhöhung blieb dabei offen. Im Februar beschloss die ABDA ihre bekannte Forderung, den Festzuschlag auf Rx-Arzneimittel von 8,35 Euro auf 12 Euro zu erhöhen. Daraufhin schlug der BVDAK-Vorsitzende Stefan Hartmann im DAZ-Interview vor, von einer Honorarerhöhung 60 oder 70 Prozent direkt in die Honorierung der Mitarbeiter fließen zu lassen. Doch was bedeuten solche Zahlen für die Apothekenmitarbeiter? Darum geht es in einer Analyse in der DAZ Nr. 22, 2023.
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„Eine Honorarerhöhung darf nicht allein den Inhabern zugutekommen“
Demnach wurden im Jahr 2022 schon 46,6 Prozent des Rohertrags der Apotheken für das Personal aufgewendet. Dabei zählt die Arbeit der Inhaber nicht mit, weil sie über das Betriebsergebnis honoriert werden. Insgesamt entfällt damit weit mehr als die Hälfte der Wertschöpfung der Apotheken auf die Arbeit des Teams und nur der kleinere Teil auf die Räume und die technische Ausstattung. Doch zusätzlicher Rohgewinn aus einer Honorarerhöhung würde nicht automatisch in der gleichen Weise aufgeteilt. Dazu könnten aber Vereinbarungen getroffen werden.
Modellrechnung für mögliche Vereinbarungen
Als Grundlage dafür enthält die Analyse eine Modellrechnung zu den Folgen. Dabei wird ausgehend von betriebswirtschaftlichen Prognosen für 2023 modelliert, wie sich die Gehälter ändern würden, wenn verschiedene Anteile einer zusätzlichen Apothekenhonorierung an das Personal fließen würden. Ohne Honorarerhöhung ergibt sich dabei ein Personalkostenanteil von 47,7 Prozent des Rohertrags. Im nächsten Schritt wird unterstellt, dass der Festzuschlag für Rx-Arzneimittel entsprechend der ABDA-Forderung auf 12 Euro steigt. Wenn von der Erhöhung 47,7 Prozent beim Personal ankommen, würde dies 18,8 Prozent mehr Mittel für das Personal als ohne die Honorarerhöhung ergeben. Wenn 60 Prozent der Erhöhung an das Personal gehen, würden diese Mittel sogar 24,4 Prozent höher ausfallen. Wenn die ganze Erhöhung an das Personal geht, stünden 42,6 Prozent mehr Mittel für das Personal zur Verfügung, als derzeit erwartet wird. In allen Fällen stellt sich die Frage, ob die zusätzlichen Mittel nur für Gehaltserhöhungen oder auch für zusätzliche Beschäftigung eingesetzt würden. Letzteres läge sehr nahe, wird aber durch die Zahl der verfügbaren Fachkräfte begrenzt.
Apotheken könnten auf dem Personalmarkt konkurrenzfähig werden
Weitere Modellrechnungen zeigen, dass wohl mindestens etwa 60 Prozent der angenommenen Erhöhung an das Personal gehen müssten, damit die öffentlichen Apotheken kurzfristig wieder konkurrenzfähig auf dem Arbeitsmarkt wären. Dazu werden die Gehälter von Erziehern mit PTA-Gehältern und die Gehälter für Krankenhausapotheker mit denen der Kollegen in öffentlichen Apotheken verglichen. Auch wenn angenommen wird, dass in öffentlichen Apotheken bereits 20 Prozent über dem Tarif bezahlt wird, ergibt sich in den Vergleichen eine Lücke. Diese wäre zu schließen, wenn zusätzliche Mittel gemäß der hier beschriebenen Idee verwendet werden. Ausgehend von Tarifgehältern ist die Lücke sogar noch größer. Dann müssten die zusätzlichen Mittel wohl komplett ans Personal gehen. Bei allen diesen Betrachtungen bleibt die unternehmerische Bewertung zur Rentabilität der Apotheken bewusst unbeachtet. Es geht hier auch nicht um eine Prognose. Vielmehr soll die Analyse in der DAZ eine Grundlage für Diskussionen über die Vorschläge zur Mitarbeiterhonorierung bieten.
Mehr zum Thema in der DAZ Nr. 22, 2023
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Mehr Geld fürs Personal – aber wie?
Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 1. Juni 2023 und wurde aktualisiert.
10 Kommentare
Honorarerhöhung
von ch_grom am 19.06.2023 um 21:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
.
von Anita Peter am 19.06.2023 um 13:49 Uhr
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Berechnungen
von Ka El am 19.06.2023 um 12:30 Uhr
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Mitarbeiter first, ABDA second, Arbeitgeber nothing
von Arbeitgeberin am 01.06.2023 um 19:32 Uhr
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AW: Mitarbeiter first, ABDA second,
von Thomas Kerlag am 20.06.2023 um 7:01 Uhr
Hmm
von Landapothekerin am 01.06.2023 um 18:37 Uhr
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Hmmm
von Peter am 01.06.2023 um 11:44 Uhr
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AW: Hmmm
von Peter am 01.06.2023 um 12:01 Uhr
Lustig
von Karl Friedrich Müller am 01.06.2023 um 10:10 Uhr
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AW: Lustig
von Karl Friedrich Müller am 01.06.2023 um 11:31 Uhr
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