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Rechtsstellung von Opiumtinktur
Gericht weist Berufung zu Opiumtinktur aus Apotheke zurück
In einer neuen Entscheidung zur Rechtsstellung von Opiumtinktur hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) am 15. Juni die Berufung einer Apotheke gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg zurückgewiesen. Auch das OLG stuft die in Apotheken ohne Veränderung abgefüllte Opiumtinktur als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel ein.
Hamburg – 23.06.2023, 11:45 Uhr

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Welche Skonti sind unzulässig?
Ein Skonto, den ein direktvertreibendes Pharmaunternehmen Apotheken für eine vorfristige Zahlung anbietet, ist unzulässig, wenn damit der Großhandels-Mindestpreis (ApU plus Festzuschlag von 70 Cent zzgl. Umsatzsteuer) unterschritten wird. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden – und die Revision zugelassen.
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