Rechtsstellung von Opiumtinktur

Gericht weist Berufung zu Opiumtinktur aus Apotheke zurück

In einer neuen Entscheidung zur Rechtsstellung von Opiumtinktur hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) am 15. Juni die Berufung einer Apotheke gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg zurückgewiesen. Auch das OLG stuft die in Apotheken ohne Veränderung abgefüllte Opiumtinktur als zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel ein.