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BMG setzt Details der TI-Finanzierung fest
Die neuen TI-Pauschalen kommen
Ab Juli erhalten Apotheken statt diverser Zuschüsse nur noch eine monatliche TI-Pauschale. Das Nähere zu ihrer Höhe und Abrechnung sowie weitere Details hat jetzt das Bundesgesundheitsministerium festgelegt. Demnach bekommen Apotheken künftig eine Pauschale, die zwischen knapp 50 und fast 270 Euro liegen kann – abhängig davon, wie viele Rx-Packungen sie zulasten der GKV abgeben, wann der TI-Anschluss erfolgt(e) und ob eine TI-Anwendung fehlt.
Die Telematikinfrastrukutur (TI) kostet – nicht nur die einzelnen Komponenten, auch der laufende Betrieb. Bislang erhielten die Apotheken einmalige beziehungsweise quartalsweise Erstattungen – ausgezahlt über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbands (DAV). Grundlage hierfür ist die TI-Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und DAV. Erst vergangene Woche zahlte der NNF wieder sieben verschiedene Zuschüsse an die Apotheken aus: Knapp 10,3 Millionen Euro flossen insgesamt – unter anderem als Betriebskostenpauschalen, zur Refinanzierung der Erstausstattung oder als Zuschuss für das PTV-4-Update, das für die elektronische Patientenakte (ePA) erforderlich ist.
Ab kommenden Monat gibt es grundsätzlich nur noch eine monatliche Pauschale für alles – sowohl für Apotheken als auch für Vertragsärzte. Das hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz bestimmt (§ 379 SGB V). DAV und GKV-Spitzenverband sollten bis zum 30. April „das Nähere zur Höhe und zu den der Berechnung zugrundezulegenden Komponenten und Diensten sowie zur Abrechnung der TI-Pauschale vereinbaren“. Doch das ist nicht gelungen. Daraufhin wurde nicht wie sonst üblich die Schiedsstelle angerufen – vielmehr ist laut Gesetz das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgerufen gewesen, die nötige Vereinbarung bis zum 30. Juni festzulegen. Und das ist seit dieser Woche vollbracht.
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Was heißt das nun konkret für die Apotheken? Welche Pauschalen gibt es? Die Festlegungen des BMG sind recht differenziert. Zunächst ist bestimmt, dass nur inländische öffentliche Apotheken die Pauschalen erhalten. Die volle TI-Pauschale erhalten all diejenigen Apotheken, die sich entweder nach dem 1. Juli 2023 an die TI anschließen oder bereits mehr als 30 Monate an die TI angeschlossen sind. Diese volle Pauschale liegt für Apotheken, die jährlich bis zu 19.999 Rx-Packungen zulasten der GKV (GKVRx) abgeben, bei 198,35 Euro. 233,84 Euro bekommen Apotheken, mit 20.000 bis 39.999 GKVRx, alle, bei denen mehr als 40.000 Rx-Packungen auf Kassenkosten abgegeben werden, erhalten 269,32 Euro monatlich.
Für Apotheken, die vor dem 1. Juli 2023 an die TI angeschlossen wurden und eine entsprechende Förderung beantragt haben, gilt für die ersten 30 Monate nach Inbetriebnahme eine um 50 Prozent reduzierte monatliche TI-Pauschale (also 99,18 Euro, 116,92 Euro, oder 134,66 Euro je nach GKVRx-Zahl). Diese hälftige Pauschale gibt es auch für Apotheken, die sich erst ab kommenden Monat neu anschließen, aber denen Anwendungen (ePA, KIM, E-Rezept oder eMP) fehlen. Und in den Fällen, da die Anbindung bereits vor dem Stichtag erfolgt ist, aber Anwendungen fehlen, wird die Pauschale nochmals gekürzt – auf ein Viertel des vollen Betrags (also 49,59 Euro, 58,46 Euro oder 67,33 Euro).
Übergangsregel für Altfälle
Zudem gibt es eine Übergangsregelung für Apotheken, die zwar vor dem 1. Juli 2023 an die TI angeschlossen wurden, jedoch beim NNF noch keinen Antrag auf Erstattung Erstausstattungs- und Betriebskosten gestellt haben. Sie können letztmalig bis zum 31. Dezember 2023 Anträge auf Grundlage der alten TI-Finanzierungsvereinbarung stellen.
Etwas gedulden müssen sich laut NNF noch die Apotheken, die ab kommendem Monat an die TI angeschlossen werden. Hier werde das System gerade umgestellt. Die Apotheken könnten sich aber benachrichtigen lassen, wenn die neuen Antragsprozesse online sind.
DAV-Wünsche wurden weitgehend erfüllt
Der DAV begrüßte die Entscheidung aus dem BMG: Das Ministerium sei „erfreulicherweise den Wünschen des DAV in einigen grundlegenden Punkten nachgekommen“. DAV-Vorstandsmitglied Anke Rüdinger sagte, dass die monatlichen Pauschalen zwar nicht alle Aspekte von Software und Schnittstellen in ausreichendem Maße berücksichtigten. Aber sie ermöglichten „immerhin einen soliden Betrieb der Telematik-Infrastruktur in den Apotheken und sichern somit die weitere Einführung des E-Rezeptes ab“. Auch bei der Laufzeit der Refinanzierung und der Berücksichtigung von Alt- und Neufällen hat das BMG aus DAV-Sicht akzeptable Lösungen gefunden. Rüdinger verspricht den Apotheken wenig Aufwand: Mit dem NNF stehe weiterhin ein zuverlässiger Dienstleister bereit, der die Pauschalen quartalsweise an die jeweiligen Apotheken auszahle. Die Apotheken müssten also vorerst nichts weiter tun.
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