Wenn KVen nicht zahlen wollen

Juristische Nachwirkungen der Corona-Bürgertests

Berlin - 12.07.2023, 17:00 Uhr

Bürgertestungen sind längst Vergangenheit. Doch manch eine Apotheke streitet noch mit der KV um die Bezahlung. (Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie)

Bürgertestungen sind längst Vergangenheit. Doch manch eine Apotheke streitet noch mit der KV um die Bezahlung. (Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie)


Der Staat hat für die Finanzierung von Corona-Bürgertests viel Geld in die Hand genommen. Es gab Testanbieter, die da gern zugegriffen haben. Und so wurden mit der Zeit Dokumentationspflichten sowie Nachprüfungen eingeführt und verschärft. Das Nachsehen haben jetzt auch einige Apotheken, die getestet haben und noch immer darum kämpfen, dafür bezahlt zu werden. Zumindest eines ist nun klar: Wenn sie den Klageweg einschlagen müssen, sind sie vor den Verwaltungsgerichten richtig.

Die Corona-Pandemie scheint den meisten Menschen vermutlich schon weit entfernt – doch sie wirkt nach und holt auch so manche Apotheke wieder ein. Zum Beispiel Apotheken, die seinerzeit Corona-Tests angeboten haben und jetzt noch mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) um ihre Bezahlung ringen.

Der Hintergrund: Nachdem sich gezeigt hatte, dass das vergleichsweise unbürokratische Verfahren rund um die Bürgertestungen anfällig für Betrügereien war, wurde die Corona-Testverordnung nachgeschärft. Es wurden Regelungen aufgenommen, mit denen Testanbietern bestimmte Dokumentationspflichten auferlegt wurden. Auf Anfrage mussten sie die entsprechenden Dokumentationen auch vorlegen können. Diese Prüfungen erfolgten – und erfolgen noch immer – in der Regel zunächst stichprobenweise. Wird dabei eine Unregelmäßigkeit festgestellt, sind „gezielte vertiefte Prüfungen“ vorgesehen.

Tiefenprüfung stellt Apotheken vor Probleme

Der Freiburger Rechtsanwalt Morton Douglas kennt einige solcher Fälle, in denen Apotheken ihre Dokumentation nachreichen müssen. „Diese Tiefenprüfung ist für die Apotheken aufgrund des Umfangs sehr belastend“, erklärt er gegenüber der DAZ. „Dass irgendeine getestete Person die Postleitzahl nicht richtig angegeben hat oder sonstige Marginalien nicht gestimmt haben, können hier teilweise ausreichend sein, um diese Tiefenprüfung zu veranlassen – und dann müssen zum Beispiel die Unterlagen für einen ganzen Monat vorgelegt werden.“

Erschwerend kommt hinzu, dass die Apotheken von zwei Seiten geprüft werden: einerseits von den KVen, andererseits von den Aufsichtsbehörden – und das oft mit kurzen Fristen. Ist dann noch das Personal knapp, wird es schnell schwierig für die Apotheken. Und wenn die Sachverhalte nicht vollständig aufgeklärt werden können, kommt es zu Absetzungen.

Zumindest gibt es jetzt in einem Punkt Gewissheit: Wenn eine Apotheke klagen will, weil ihr aus ihrer Sicht zu Unrecht die Bezahlung verweigert wird, weiß sie, vor welches Gericht sie ziehen muss. Ob es sich hier um eine sozialrechtliche oder eine verwaltungsrechtliche Streitigkeit handelt, war lange nicht klar. Doch mittlerweile ist die Frage bis zum Bundessozialgericht vorgedrungen. Und dieses hat jetzt entschieden, dass die Verwaltungsgerichte zuständig sind.

Bundessozialgericht, Beschluss vom 19. Juni 2023, B 6 SF 1/23 R


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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