Bayerischer Apothekerverband

Am unteren und oberen Ende steigen die Beiträge

Berlin - 13.07.2023, 12:30 Uhr

Will dem in den vergangenen Jahren gestiegenen Umsatz der Apotheken und der Tendenz zu größeren Apotheken Rechnung tragen: Hans-Peter Hubmann, erster Vorsitzender des BAV. (Foto: DAV)

Will dem in den vergangenen Jahren gestiegenen Umsatz der Apotheken und der Tendenz zu größeren Apotheken Rechnung tragen: Hans-Peter Hubmann, erster Vorsitzender des BAV. (Foto: DAV)


Die Umsätze der Apotheken sind in den vergangenen Jahren im Schnitt gestiegen – zudem gibt es immer mehr größere Apotheken. Der Bayerische Apothekerverband hat aus diesem Grund seine Beitragsordnung geändert – die größeren sollen mehr zahlen. Aber auch die ganz kleinen Apotheken werden ab dem kommenden Jahr tiefer in die Tasche greifen müssen.

Die Mitgliederversammlung des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) hat am gestrigen Mittwoch eine Änderung der Beitragsordnung verabschiedet. Demnach entfällt ab dem 1. Januar 2024 die unterste Beitragsstufe mit einem Jahresumsatz von weniger als 0,75 Millionen Euro. Auch am oberen Ende der Skala wurden Anpassungen vorgenommen. So müssen auch jene Mitglieder mehr zahlen, die mehr als 5 Millionen Euro Jahresumsatz machen. Zukünftig wird es drei neuen Umsatzgruppen bis 10 Millionen Euro als neuer Obergrenze geben. Ansonsten bleiben die Beiträge unverändert.

„Die Beitragsgruppen und die Höhe des monatlichen Beitrages sind seit 1. Januar 2018 unverändert geblieben“, sagte Hans-Peter Hubmann, erster Vorsitzender des BAV laut einer Pressemitteilung des Verbands. „Die vorgeschlagenen Änderungen tragen dem in den letzten Jahren gestiegenen Umsatz der Apotheken und der Tendenz zu größeren Apotheken Rechnung.“

Der BAV rechnet ab dem kommenden Jahr mit einem „moderaten Anstieg“ der Beitragseinnahmen. Dieser sei auch notwendig, um allgemeine Kostensteigerungen zu stemmen, heißt es. Zudem würden die Leistungen des Verbands immer aufwendiger, etwa die Beratung und Information der Mitglieder zu Vertragsangelegenheiten und gesetzlichen Neuerungen wie die Einführung des E-Rezepts und die Interessensvertretung gegenüber Kassen und Politik.

Bei der letzten Änderung der Beitragsordnung zum 1. Januar 2018 waren die drei Gruppen bis 500.000 Euro, von 500.000 bis 625.000 und von 625.000 bis 750.000 Euro weggefallen. Neu eingeführt wurden Umsatzgruppen am oberen Ende: mehr als 3,5 Millionen Euro, mehr als 4 Millionen Euro und mehr als 5 Millionen Euro.


Matthias Köhler, DAZ-Redakteur
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Rohertrag ist nicht proportional mit Umsatz

von Dr. Radman am 13.07.2023 um 14:45 Uhr

Wir behaupten gegenüber der Poltik, dass die Steigerung der Umsätze nichts mit Steigerung der Rohertäge zu tun haben. Und nun begründet der BAV seine Beitragserhöhung mit steigenden Umsätzen der Apotheken. Was für ein Signal!. Sehr Schlau Herr Hubmann.

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