Die unbeliebteste Variante wäre eine Umverteilung aus dem bestehenden Topf. Insgesamt macht das Rx-Festhonorar – ohne Abgaben an die Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen und Notdienst – rund 5,1 Milliarden Euro netto p. a. aus. Doch was könnten wir realistisch den einen nehmen, um es anderen zu geben? Wenn wir das oberste Quartil, gebildet nach Rx-Packungszahlen (nicht Umsatz!) zu den Gebern erklären, reden wir über rund 185 Millionen „anrechenbare“ Rx-Fertigarzneimittelpackungen (ohne Impfstoffe, Rezeptursubstanzen). Nimmt man 1,00 Euro netto weg, entspräche dies 185 Millionen Euro, bei 2,00 Euro wären es 370 Millionen Euro – um das dann exakt wem zu geben? Würde man eins zu eins in das unterste Quartil umverteilen, bekämen die Apotheken dort jedenfalls im Schnitt jene 1 Euro bis 2 Euro pro Packung.
Das dürfte in dieser Pauschalität nicht zielführend sein, denn damit rettet man keinen versorgungsrelevanten, abgelegenen Landstandort. Abseits dieser Frage stechen aber die absoluten Beträge ins Auge. Es sind nur wenige Prozent des Gesamthonorars, obwohl wir bereits ein ganzes Quartil nach Packungen (und jede achte bis zehnte Apotheke) als Zahler herangezogen haben. Die Grenze würde bereits bei rund 60.000 Rx-Packungen p. a. liegen, um abgeben zu müssen. Setzt man die Grenzen höher an (oder gestaffelte Abschläge), kommt noch weniger Umverteilungsmasse zusammen.
Gleichzeitig könnten 2,00 Euro weniger je Rx-Packung manch größerer Apotheke mit schwachen Umsatzrenditen und einem breiten Angebotsspektrum das Genick brechen. Das wäre sicher nicht die Regel, aber einige spektakuläre Pleiten sind wahrscheinlich. Setzt man den Abschlag auf 1 Euro oder weniger, landen wir wieder nur bei eher symbolischen Beträgen, bei welchen sich auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines beträchtlichen Verwaltungsaufwands stellt. Um den einheitlichen Abgabepreis zu sichern, käme nur ein Fondsmodell infrage, damit es keine Anreize zum Umleiten von Packungen in „billigere“ Apotheken gäbe, was den Sinn der Förderung Kleinerer völlig konterkarieren würde.
Zwischenfazit 1: „Nimm es den Reichen, gib es den Armen“ – das klingt sozial(romantisch), aber es fehlt hier schlicht an Masse, die realistisch ohne starke Nebenwirkungen zu verteilen ist – und das mit hohem Aufwand samt Streitpotenzial.
1 Kommentar
Diskussion zur Honorarverteilung
von Uwe Hüsgen am 02.08.2023 um 15:36 Uhr
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