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Sonn- und Feiertagsbelieferungen in NRW
Auch Berliner Gericht weist Mayd in die Schranken
Im Frühjahr hatte bereits das Landgericht Köln einem in NRW ansässigen und mit dem Lieferdienst Mayd kooperierendem Apotheker untersagt, an Sonn- und Feiertagen Waren seiner Apotheke ausliefern zu lassen – jedenfalls, sofern er keinen Notdienst leistet. Nun urteilte auch das Landgericht Berlin in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen Mayd selbst in diesem Sinne: In NRW sind Sonn- und Feiertagslieferungen des Schnelllieferdienstes unlauter – und daher zu unterlassen.
Berlin – 16.08.2023, 14:50 Uhr

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Mayd kooperiert mit Uber
Das Berliner Arzneimittelliefer-Start-up Mayd arbeitet bei der Auslieferung von Arzneimitteln mit dem Fahrdienst Uber zusammen. Zudem soll die Zahl der eigenen Kuriere kräftig reduziert und das Geschäftsmodell stark umgebaut worden sein. Hintergrund ist nach einem Bericht von „Handelsblatt Inside“ das schwierige Finanzmarktumfeld und die schleppende Einführung des E-Rezepts.
Gericht untersagt Mayd-Lieferungen an Sonn- und Feiertagen
Die Auslieferung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren via Schnelllieferdienst an Sonn- und Feiertagen ist unlauter und damit unzulässig – jedenfalls in NRW. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen einen Apotheker, der mit Mayd kooperiert. Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Spannend bleibt zudem, wie das Landgericht Berlin in einem parallel geführten Verfahren gegen Mayd selbst entscheidet.
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