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Künftig einfacher dank KIM?
Das E-Rezept in der Heimversorgung
Das E-Rezept gilt als wichtiges Puzzleteil in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Derzeit bereitet es Apotheken jedoch an manchen Stellen noch Probleme – eine Baustelle ist etwa die Heimversorgung. Denn die Einlösewege mittels elektronischer Gesundheitskarte oder App kommen für Heimbewohnende kaum infrage. Welche Optionen gibt es derzeit und künftig für deren Versorgung?
Mehr als 3,37 Millionen eingelöste E-Rezepte in Deutschland zeigt das TI-Dashboard der Gematik aktuell an. Anfang Juni waren es erst zwei Millionen eingelöster digitaler Verordnungen gewesen. Das E-Rezept nimmt unbestreitbar an Fahrt auf und wird in immer mehr Apotheken Teil des alltäglichen Geschäfts.
Während mobile Kund:innen ihre digitalen Verordnungen derzeit mittels Stecken der Gesundheitskarte (eGK), via E-Rezept-App oder als Papierausdruck einlösen können, stellt sich vielen Apotheken die Frage, wie das Einlösen der E-Rezepte bei Bewohnenden der von ihnen versorgten Heime am besten gestaltet werden kann.
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Am dichtesten an den bisherigen Abläufen bleibt der Einlöseweg des ausgedruckten E-Rezept-Codes. Ebenso wie Muster-16-Rezepte können diese gesammelt und in regelmäßigen Abständen durch Boten in die mit der Heimversorgung beauftragte Apotheke gebracht werden.
Gängige Praxis ist es derzeit vielerorts, dass in besonders eiligen Fällen Muster-16-Rezepte vorab per Fax an die Apotheke übermittelt werden. Auch wenn dies den Anspruch einer digitalen Verordnung konterkariert, lässt sich der Ausdruck des E-Rezept-Codes ebenfalls als Fax übermitteln. In Abhängigkeit von der Scanqualität kann es jedoch vorkommen, dass der übermittelte 2D-Code in der Apotheke nicht mehr auslesbar ist. In so einem Fall kann das Apothekenteam zwar dem Klartext auf dem Fax die benötigten Medikamente entnehmen, es entsteht jedoch ein Mehraufwand, wenn beim späteren Eintreffen des E-Rezeptes die herausgesuchten Präparate aus dem alten Vorgang entfernt und dem E-Rezept zugeordnet werden müssen.
Laut Kassenärztlicher Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ist eine weitere Option, dass ein:e Heimvertreter:in die elektronischen Gesundheitskarten der Heimbewohnenden in die Apotheke bringt, damit dort die hinterlegten E-Rezepte abgerufen und bearbeitet werden können. Hinsichtlich der Anzahl der Bewohnenden durchschnittlicher Heime dürfte sich diese Lösung in der Praxis oftmals als nicht umsetzbar erweisen.
Macht KIM es zukünftig einfacher?
In einem Informationsvideo zeigt die Gematik, welches Vorgehen bei E-Rezepten in der Heimversorgung künftig vorgesehen ist. Demzufolge informiert das Heim die Arztpraxis mittels KIM-Mail – statt wie bisher via Telefon oder Fax – darüber, welche Arzneimittel für welchen Bewohner bzw. welche Bewohnerin benötigt werden. In der ärztlichen Praxis werden die benötigten digitalen Verordnungen ausgestellt und ebenfalls via KIM-Mail an das Heim geleitet. Dieses kann es dann, erneut via KIM-Mail, der versorgenden Apotheke zukommen lassen.
Auf die Anfrage, ob es künftig bei einem bestehenden Heimversorgungsvertrag technisch und rechtlich möglich sei, dass das ausgestellte E-Rezept mittels KIM-Mail von der Praxis ohne Umweg über das Heim direkt an die Apotheke zugewiesen werden könne, antwortete die Pressestelle der Gematik, die technische Ausgestaltung des Anwendungsfalls „Rezeptanforderung durch eine Pflegeinrichtung oder heimversorgende Apotheke“ befände sich in der Überarbeitung. Ebenfalls verwies die Gematik auf einen im Juni zur Kommentierung veröffentlichten Entwurf „KIM-Nachrichten für das E-Rezept“. In diesem ist für den Fall einer heimversorgenden Apotheke, die das Rezeptmanagement im Auftrag des Pflegeheims übernimmt, zu lesen:
„Eine stationäre Pflegeeinrichtung kann eine heimversorgende Apotheke nach § 12a ApoG mit der Versorgung mit Medikamenten und dem Rezeptmanagement beauftragen. In diesem Fall berechnet die Apotheke die Reichweite der Medikamente für die Bewohner der Pflegeeinrichtung. Die Apotheke benötigt rechtzeitig neue Rezepte, wenn das Ende der Reichweite in Sicht kommt. Diese kann die Apotheke über die Pflegeeinrichtung bei der behandelnden Arztpraxis anfordern. Der Arztpraxis werden die angeforderten Rezepte in einer Aufgabenliste im Praxisverwaltungssystem angezeigt, die eine schnelle Prüfung und Bearbeitung ermöglicht. Die Arztpraxis erstellt die angeforderten Rezepte aus und sendet sie zurück an die Pflegeeinrichtung, welche diese dann an die Apotheke (ggf. automatisiert) weiterleitetet.“
Dass Arztpraxen E-Rezepte für Heimbewohner:innen unmittelbar via KIM an die heimversorgende Apotheke weiterleiten, ist also nicht vorgesehen.*
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Scheitern dürfte dieser Ansatz so oder so in der Praxis derzeit noch daran, dass aktuell nur wenige Apotheken und Pflegeheime an die KIM-Infrastruktur angeschlossen sind. Für Apotheken dürfte die Möglichkeit über diesen Kanal E-Rezepte zu empfangen, neben der Möglichkeit der direkten Rücksprache zu Verordnungen mit dem Behandler/der Behandlerin, eine Motivation darstellen, sich einen KIM-Zugang einzurichten. Ab dem 1. April 2024 müssen Apotheken einen solchen ohnehin nachweisen. Für Pflegeeinrichtungen ist eine Anbindung an die TI ab Juli 2025 verpflichtend.
* Dieser Abschnitt wurde am 18.09.2023 korrigiert. Mit dem Patientendatenschutzgesetz wurde die Heimversorgung explizit vom Zuweisungsverbot ausgenommen. Mehr dazu lesen Sie hier.
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