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Die Rezeptabrechnung bei Noventi wird für viele Apotheken teurer. Am heutigen Dienstag hat das Unternehmen die Kund:innen darüber informiert, dass ab 1. November neue Preise gelten – ein neues, einheitliches Tarifsystem. Die veranschlagten Preise richten sich unter anderem nach dem Abrechnungsvolumen. Die Finanzierungsgebühr wird künftig an die Zinsentwicklung gekoppelt. Dass im gleichen Zug die Energiekostenpauschale von 12,91 Euro auf 8,90 Euro gesenkt wird, dürfte nur ein schwacher Trost sein.
Der Apothekendienstleister Noventi dreht weiter an der Preisschraube: Ab 1. November 2023 gelten neue Preise für die Rezeptabrechnung. Je nach Abrechnungsvolumen werden Apotheken einer bestimmten Tarifgruppe zugeordnet. Innerhalb dieser Tarifgruppen ist der Abrechnungssatz Apotheke § 300 SGB V und § 302 SGB V für alle einheitlich. Man wolle den Kund:innen Konditionen entsprechend vergleichbarer Apotheken anbieten, heißt es in den FAQ zu der Tarifanpassung. Zudem gibt es eine Anpassung bei der Abrechnungs- und Finanzierungsgebühr.
Eine weitere Neuerung ist, dass die Finanzierungsgebühr flexibel an die Zinsentwicklung gekoppelt wird. Außerdem wird die Energiekostenpauschale von 12,91 Euro auf 8,90 Euro gesenkt.
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Laut Kundenanschreiben berücksichtigt der neue Preis die aktuelle Zinsentwicklung, die anhaltend hohe Inflation sowie die gestiegenen Produktionskosten, die laut Noventi nur zum Teil durch Einsparungen kompensiert werden könnten. Darüber hinaus verfolge Noventi das Ziel, ein marktgerechtes und für alle Kund:innen faires Preismodell zu etablieren, heißt es in einer Pressemitteilung. Mit der neuen Preisstruktur berücksichtige Noventi sowohl die Interessen seiner Kund:innen als auch die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Unternehmens. Laut Noventi-Vorstand Marc Böhm wurden die Preismodelle sorgfältig geprüft und entschieden, dieses neue, transparente und einheitliche Tarifmodell einzuführen. „Bedingt durch die externen Rahmenbedingungen sahen wir uns außerdem veranlasst, eine Preisanpassung durchzuführen, so Böhm.“
Die Anpassungen im Detail
Für eine Apotheke mit einem monatlichen Rezept-Brutto unter 400.000 Euro ändern sich die Gebühren folgendermaßen.
- Die Energiekostenpauschale reduziert sich von 12,91 Euro auf 8,90 Euro / Monat
- § 300 SGB V Abrechnung: 0,00 Euro Basisbetrag / Abrechnungsmonat zzgl. 0,17 % Gebühr auf Rezept-Brutto
- § 300 SGB V Abrechnung: 0,00 Euro Mindestabrechnungsgebühr
- Kappung ab 750,00 Euro Rezept-Brutto: 0,08 % Gebühr auf Rezept-Brutto
- § 302 SGB V Abrechnung: 13,00 Euro Basisbetrag (unverändert) / Abrechnungsmonat zzgl. 0,85 % Gebühr auf Rezept-Brutto
- Gebühr je Banktag für vorgezogene Abschläge: 0,018 % zzgl. variabler Anteil Finanzierungsgebühr.
Beim Portal für elektronische Kostenvoranschläge (ekvDlalog) gibt es auch Änderungen:
- Software über apothekeOnline kostenlos
- Pro eingereichtem elektronischen Kostenvoranschlag 1,99 Euro
- Pro eingereichtem elektronischen Kostenvoranschlag per Fax 3,99 Euro
Folgende Gebühren bleiben laut Noventi unverändert:
- Handlingspauschale pro eingereichtem Rezept § 300 SGB V + § 302 SGB V: 0,02 Euro / Rezept
- Standard-Rezeptabholungen: 11,40 Euro je Abholung
- Jede weitere Rezeptabholung im Monat (Sonderabholung): 25,00 Euro je Abholung
Flächendeckende Preissenkung eher unwahrscheinlich
Die Kunden haben anlässlich der Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht. Sie können ihren Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung kündigen. Noventi betont zudem, dass es durch die Vereinheitlichung sowohl zu einer Preissteigerung oder -reduktion kommen könne. Davon, dass Noventi flächendeckend Preise senkt, ist aber angesichts der Lage des Unternehmens nicht auszugehen. Eine fundierte Antwort auf die Frage, wie es wirklich aussieht, wird erst die Bilanz bringen, die Endes des Monats veröffentlicht wird.
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