REvision angekündigt

Glucose-Prozess geht zum Bundesgerichtshof

Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung – so lautet das am Donnerstag ergangene Urteil gegen die 52-jährige Kölner Apothekerin im „Glucose-Prozess“. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Und so ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Rechtsanwalt Morton Douglas, der die Apothekerin vor Gericht vertritt, hält das Urteil für rechtsfehlerhaft und hat die Revision zum Bundesgerichtshof angekündigt.