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Abergläubisch sind wir Apothekers nicht: Am Freitag, den 13., hatte die ABDA-Spitze ihre Audienz beim Minister Karl Lauterbach. Laut ABDA-Bericht kam alles auf den Tisch, alle unsere Sorgen und Nöte. Der Minister hat sie mitgenommen, zur Prüfung. Bis zum nächsten Gespräch sitzen wir auf glühenden Kohlen. Und der Alltag geht weiter: E-Rezepte mit Mängel und Retaxgefahren, Lieferengpässe und immer mehr Hochpreiser. Was noch droht: unausgegorene Digitalisierungsgesetze mit schwammiger Telemedizin und AMTS-Prüfungen durch Kassen, GKV-Gelder für Kioske, EU-Versender mit Werbe-Mails via KIM. Und Fälschungen von Ozempic – allerdings nur außerhalb von Apotheken, dank Securpharm.
9. Oktober 2023
Das E-Rezept nimmt Fahrt auf, aber die Geschwindigkeit hält sich in Grenzen. Noch ist der große Durchbruch in Arztpraxen nicht zu sehen, das rosa Formular und der Drucker sind immer noch der Praxen liebster Weg. Aber immerhin, die Zahl der E-Rezepte nimmt zu. Und da zeigen sich dann die Schwachstellen und technischen Mängel, an denen es noch klemmt. Auf einmal stehen die Apotheken wieder vor Retax-Gefahren und sogar rechtlichen Fragen. Mein liebes Tagebuch, das macht wenig Freude. Dabei sollten doch solche Probleme mit dem E-Rezept weitgehend der Vergangenheit angehören. Bei der Mitgliederversammlung des NARZ (Norddeutsches Apothekenrechenzentrum) kamen solche Mängel zur Sprache – zum Beispiel die Sache mit dem Referenzvalidator, der mittlerweile vorliegt. Dieses Tool soll bei E-Rezepten überprüfen, ob der erzeugte Datensatz korrekt ist. Dadurch sollten eigentlich nur korrekt ausgestellte Rezepte zum Fachdienst gelangen, also zum Server, in dem die E-Rezepte liegen. Formale Fehler beim E-Rezept sollten also der Vergangenheit angehören. Mein liebes Tagebuch, klingt zu schön und es gibt noch zu viele „sollten“. Denn so ein Referenzvalidator sollte dann auch von den Arztpraxen beim Einstellen der E-Rezepte in den Fachserver verwendet werden. Hallo, liebe Ärztinnen und Ärzte, warum nutzt ihr dieses Tool nicht? Wie auf der NARZ-Versammlung deutlich wurde, könnten durch diese Nachlässigkeiten der Praxen sogar rechtliche Fragen auf die Apotheken zukommen: Dürfen Apotheken eigentlich solche E-Rezepte beliefern, obwohl sie unklare Verschreibungen darstellen? Hinzukommt noch die Retaxierung solcher E-Rezepte. Mein liebes Tagebuch, unfassbar: Bei aller smarten Technik, Validatoren und sonstigen Prüftools ist es immer noch möglich, ein nicht korrektes E-Rezept auf den Weg zu schicken. Da muss nachgebessert werden! Und was die Retaxgefahr betrifft, so dürfen technische Aspekte kein Anlass für Retaxationen sein. Auf der NARZ-Versammlung wurde noch eine weitere Fehlerquelle angesprochen: Viele Ärzte aktualisieren den ABDA-Artikelstamm in ihren Praxisverwaltungssystemen nur wenige Male im Jahr. Kein Wunder, mit alten Datensätzen lassen sich keine fehlerfreien E-Rezepte ausstellen. Auch dass müsste ein Validator oder ein Software-Tool verhindern.
Auf der NARZ.Mitgliederversammlung nahm er, wie erwartet, kein Blatt vor den Mund: Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins und Vorstandsvorsitzender beim NARZ. Und das ist gut so, zumal er einer der wenigen Funktionäre ist, die nicht durch stromlininienförmiges Auftreten glänzen. So steht bei ihm auch die ABDA immer wieder in der Kritik. Dieses Mal: Für die ABDA gebe es keine Anreize zu sparen, so seine Feststellung: „Es ist schon erstaunlich, mit welcher Gelassenheit hingenommen wird, dass diese Institution Jahr für Jahr größere Beiträge einfordert und dann großzügig Leistungen regnen lässt, die keine Apotheke so recht gebrauchen kann“, macht Graue deutlich und fügt hinzu: Die „verhängnisvolle Beziehung“ zwischen der ABDA und den Mitgliedsorganisationen könnte man auch „toxisch“ nennen, denn „die eine Seite erhöht sukzessive die Abhängigkeit der anderen“. Auch das Apothekenhonorar und seine Folgen war ein Thema. Seine Einschätzung der betriebswirtschaftlichen Lage der Apotheken: „Über einem Drittel der verbliebenen Apotheken kreist der Geier, bei zehn Prozent klebt demnächst der Kuckuck an der Tür.“ Der Abstieg der Honorierung sei „einer mit Ansage gewesen“, so Graue. Als das Apothekenhonorar 2003 als Kombimodell eingeführt wurde, habe man es ohne sichere Anpassungsklausel gestaltet. Nur eine kleine Minderheit der Verbände habe davor gewarnt, man habe doch Vertrauen ins „staatliche Patronat“. Mein liebes Tagebuch, Graue bringt eine Ursache des Honorar-Desasters auf den Punkt: das Versäumnis der ABDA, eine rechtlich durchsetzbare und zuverlässige Anpassungsklausel zu vereinbaren. Es zeige sich doch immer wieder, dass wir mit Vertrauen allein nicht weiterkommen. Die von Lauterbach vorgestellten Ideen zur Strukturveränderung der Apotheken sei der berühmte Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen bringt, so Graue. Eines seiner Themen auf der NARZ-Mitgliederversammlung war auch die überproportionale Zunahme der Hochpreiser. Die Last verlagere sich zu den Rechenzentren, die vorfristig an die Apotheken zahlen, sich ihrerseits bei Banken finanzieren und dafür Konsortialkredite in Anspruch nehmen. Graue schlägt hier vor: Es sei unumgänglich, mit den Krankenkassen eine schnellere Zahlungsabwicklung zu vereinbaren. Sonst drohe wegen des Kontrahierungszwangs die Zahlungsunfähigkeit der Apotheken. Mein liebes Tagebuch, da muss in der Tat etwas geschehen!
10. Oktober 2023
Lauterbach und seine Digitalisierungsgesetze – da sind noch Änderungen notwendig. Die Verbände, auch die ABDA, haben bereits ihre Stellungnahmen abgegeben. Jetzt empfiehlt auch der Bundesrat Änderungen und teilt Bedenken der Apothekerschaft. Zum Beispiel bei der Ausgestaltung der Telemedizin und vor allem: Es besteht die Gefahr, dass die Kompetenzen der Krankenkassen und der Heilberufler im Zuge der Digitalisierung vermischt werden könnten. Konkret geht es darum, dass Kassen die Informationen über ihre Versicherten zu einer automatisierten Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) verwenden können. Mein liebes Tagebuch, genau solche Vorhaben werfen kein gutes Licht auf die Digitalisierung und bestätigen, wie groß die Missbrauchsgefahr ist. Krankenkassen haben keine heilberuflichen Kompetenzen, das ist nicht ihre Aufgabe, das sind keine Leistungen, die in ihren Bereich fallen. Arzneimitteltherapiesicherheits-Prüfungen sind eindeutig Sache der Heilberufe. Es sind sensible Daten – der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt, es sollte ausgeschlossen werden, dass die Weiterverarbeitung der versichertenindividuellen Daten durch die Krankenkassen an einen dritten Leistungserbringer übertragen wird. Mein liebes Tagebuch, und genau dies wäre notwendig, wenn die Kassen solche Datenanalysen wie die AMTS-Prüfung durchführen würden. Das muss verhindert werden. Auch bei der Telemedizin teilen die Länder die Sorgen der Apothekerschaft: Es gibt zwar ein Ja zur assistierten Telemedizin durch Apotheken, aber die Pläne des Gesundheitsministeriums hierfür sind noch viel zu unausgereift. Die Behandlungshoheit müsse bei Ärztinnen und Ärzten bleiben. Mein liebes Tagebuch, da muss deutlich nachgebessert und präzisiert werden.
11. Oktober 2023
Mit seinen geplanten Gesundheitskiosken stößt Bundesgesundheitsminister Lauterbach bei Ärzte- und Apothekerverbänden nicht unbedingt auf euphorische Zustimmung. Schon gar nicht, wenn Ärzte oder Apotheker so gänzlich außen vor bleiben soll. Der Referentenentwurf für das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), in dem die Kioske geregelt werden sollen, liegt bereits vor: Apotheken kommen darin an keiner Stelle vor. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und der Landesapothekerverband in Baden-Württemberg (LAV) teilen in einer gemeinsamen Presseerklärung mit, dass bei solchen Kiosken „versicherungsfremde Leistungen“ auf die Beitragszahler abgewälzt würden. Vorgesehen ist, dass die GKV mit fast 75 Prozent den größten Anteil der Kosten für diese Kioske tragen sollen. Mein liebes Tagebuch, dabei gibt es doch keinen Grund, warum die GKV dies tun sollte. Denn, so auch die Kassenärztlicher Bundesvereinigung, fände in diesen Kiosken nach allem, was bekannt sei, primär keine Gesundheitsversorgung statt, sondern „Sozialberatung für einen Kreis an Bürgerinnen und Bürger“, die nur schwer einen Zugang zum Sozialsystem fänden. Mein liebes Tagebuch, das ist keine Leistung einer Krankenversicherung. Und schon gar nicht in einem System der klammen Kassen. Wenn die GKV für Kioske bezahlen sollen, fehlen diese Gelder an anderer Stelle.
Die DAZ berichtete, dass der Versender DocMorris E-Mails an Arztpraxen verschickt, in denen darüber informiert wird, dass Arztpraxen sehr gerne die E-Rezepte an den Versender zu Einlösung schicken können, wenn die Patienten dies wollten. Dass diese Mails über den Messenger-Dienst KIM verschickt worden sein sollen, bereitet dem Deutschen Apothekerverband große Sorgen, so Verbandschef Hans-Peter Hubmann. Wenn Versandhändler den KIM-Messenger für solche Werbezwecke verwenden, dann „werden auch die Grenzen der Legalität überschritten“, so Hubmann. Mein liebes Tagebuch, vollkommen richtig, der KIM-Messenger-Dienst, der über die Telematik-Infrastruktur läuft, dient dazu, dass sich Heilberufler in einem sicheren sowie diskriminierungs- und werbefreien Raum beispielsweise über die Medikation ihrer Patientinnen und Patienten austauschen können. Da haben Werbung oder solche DocMorris-Informationen an Arztpraxen nichts verloren. Auch nicht die direkte Weiterleitung von E-Rezept-Token. Nach Auffassung von Hubmann muss ein interessengeleiteter Missbrauch von Anwendungen von Telematik-Infrastrukturelementen verboten werden. Mein liebes Tagebuch, da stellt sich doch die Frage, warum hat man hier nicht klare Spielregeln aufgestellt, was man mit KIM machen darf? Es rächt sich immer wieder, wenn Gesetze und Verordnungen löchrig formuliert werden.
12. Oktober 2023
Dass Patientinnen und Patienten in den Apotheken Deutschlands sichere Arzneimittel bekommen und keine Angst vor gefälschten Arzneimitteln haben müssen – ist, Securpharm sei Dank, Normalität. Arzneimittelfälschungen spielen hierzulande so gut wie keine Rolle. Fälschungen gibt’s allerdings im Internet oder in Ländern ohne Sicherheitsstandards wie Securpharm. Vor Kurzem sind allerdings hierzulande Fälschungen des Präparats Ozempic aufgetaucht – außerhalb von Apotheken. Bisher lägen keine Hinweise vor, dass gefälschte Ozempic-Produkte über eine deutsche Apotheke vertrieben worden seien. Beim Abgleich mit Securpharm würden die Fälschungen auffallen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bittet dennoch derzeit alle Apothekerinnen und Apotheker, bis auf Weiteres vor der Abgabe von Ozempic den Umkarton der Pens zu öffnen, um die Primärverpackung, also den Pen selbst, auf Echtheit zu prüfen. Betroffene Packungen seien leicht anhand der gefälschten Pens zu erkennen. Mein liebes Tagebuch, dass gefälschte Arzneimittel in Deutschland außerhalb von Apotheken auftauchen, lässt sich auch trotz Securpharm nicht verhindern – die kriminelle Energie ist bei Produkten mit großer Nachfrage und hohen Margen groß. Allerdings gibt es wachsame Apotheken und Sicherheitssysteme, die verhindern, dass gefälschte Ware über eine Apotheke an die Patientinnen und Patienten gelangt. Laut BMG ist der Ozempic-Fälschungsfall einer der ersten Fälle, bei dem mit Hilfe des Serialisierungssystems eine Fälschung in der legalen Lieferkette auf Großhändlerebene identifiziert wurde. Bis jetzt habe noch keine Packung der Arzneimittelfälschung die deutschen Apotheken erreicht. Mein liebes Tagebuch, Securpharm wirkt. Plus erhöhte Aufmerksamkeit bei der Abgabe von Ozempic in Apotheken.
Das Thema Arzneimittelsicherheit hat sich die „Stiftung für Arzneimittelsicherheit“ auf ihre Fahnen geschrieben. Apothekerin Beatrice und Apotheker Dr. Franz Stadler haben diese Stiftung vor drei Jahren ins Leben gerufen. Von sich reden macht diese Stiftung u. a. damit, das sie seit 2022 jährlich den von ihr geschaffenen Ulrich-Schwabe-Medienpreis für Arzneimittelsicherheit verleiht. Der mit jeweils 5000 Euro dotierter Medienpreis zeichnet Veröffentlichungen in Print/Online- und in Audio/Video-Medien aus, die das Thema Arzneimittelsicherheit zum Inhalt haben. In diesem Jahr erfolgte am 12. Oktober die Preisverleihung zum zweiten Mal: Ausgezeichnet wurden im Bereich Print/Online die Arbeit „Gefährliche Medikamente“ von Marius Penzel, Apotheker und Journalist, veröffentlicht in der FAZ Sonntagszeitung. In seinem Beitrag geht es um die schwierige Aufgabe, Arzneimittelfälschern das Handwerk zu legen. Forscher sollen und können den Pharmafahndern bei der Kontrolle helfen. Im Bereich Audio/Video wurde der Hörfunk-Beitrag von Nikolaus Nützel „Arzneiproduktion in Europa – Chance oder Illusion?“ ausgezeichnet, der sich mit dem Thema „Lieferengpässe“ befasst und im Deutschlandfunk ausgestrahlt wurde. Er teilt sich den Preis mit dem Team der MaiThink X Show. Diese Show, ausgestrahlt im ZDF, befasst sich in ihrem Beitrag „Homöopathie wirkt doch“ kritisch mit der Homöopathie. Auf unterhaltsame Weise stellt der Beitrag dar, dass homöopathische Mittel vor dem deutschen Arzneimittelgesetz noch immer offiziell als Arzneimittel gelten. Mein liebes Tagebuch, herzlichen Glückwunsch an die Preisträger, die mit ihren Beiträgen die Bedeutung der Arzneimittelsicherheit der Öffentlichkeit nahebringen. Sie stellen damit auch die Bedeutung der Institution Apotheke für die Arzneimittelsicherheit heraus.
Die Kammern der Bezirke Nordrhein, Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein haben es bereits getan, nun auch in Hessen: Die Landesapothekerkammer Hessen wird zum Jahreswechsel das Notdienstsystem softwaregestützt einteilen – die bisherigen Notdienstkreise wird es dann nicht mehr geben. Stattdessen teilt das System die Notdienst-Apotheken in einem gleichmäßigen Netz auf der Grundlage der Geodaten jeder Apotheke ein. Wieder ein kleiner Schritt hin zu mehr Digitalisierung im Apothekensystem. Und, mein liebes Tagebuch, wird dann alles besser, gerechter und patientenfreundlicher? Das sollten doch u. a. Ziele einer solchen Umstellung sein. Vermutlich ein großes Ja und ein kleines Jein. Wir wissen ja alle, dass man es beim Thema Notdienst nie allen Apotheken recht machen kann. Die einen wollen weniger Notdienste machen, andere mehr oder zu anderen Zeiten. Die hessische Kammer hatte sich für diese Reform entschlossen, weil die Zahl der Notdienste in Hessen sehr ungleichmäßig verteilt war: In größeren Städten haben die Apotheken oft weniger als 20 Notdienste im Jahr, auf dem Land sind schon mal 100 und weit mehr Notdienste zu leisten. Das neue System versucht nun, die Dienste gerechter zu verteilen. Erhöht wurde allerdings die maximale Entfernung zwischen den diensthabenden Apotheken von 20 auf 25 Straßenkilometer – da will das Ministerium dann nach sechs Monaten noch mal draufschauen, ob dies die Interessen der Bevölkerung ausreichend berücksichtigt. Mein liebes Tagebuch, unterm Strich ist das neue geodatenbasiertes System sicher ein guter Ansatz. Und natürlich wird es auch die eine oder andere Apotheken geben, die mit der neuen Einteilung weniger einverstanden ist. Aber so ist das nun mal. Notdienst à la carte und eigenem Geschmack kann’s nicht geben. Und ab Januar wissen wir dann mehr.
13. Oktober 2023
Er hat die Apothekerschaft empfangen: Am Freitag, den 13., konnte die ABDA-Spitze mit dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sprechen. Zwei ganze Stunden lang haben sich unsere ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening und der ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz ausgetauscht. Mein liebes Tagebuch, angesichts dessen, dass Lauterbach die ABDA bisher immer hat abblitzen lassen und so gut wie nie Zeit für ein langes Gespräch hatte, mag man geneigt sein, die stattgefundene Audienz bereits als Mini-Erfolg zu werten. Aber schauen wir auf die Inhalte. Laut einer ABDA-Veröffentlichung habe man den Minister „eindringlich darauf hingewiesen“, dass die Apotheken unter enormen Druck stünden. Und man habe so ziemlich alles vorgebracht: das Apothekensterben (bis zu 600 Apotheken in diesem Jahr), immer mehr Aufgaben für Apotheken, immer mehr Einsatz der Apotheken, die strukturelle Unterfinanzierung der Apotheken. Angesprochen worden seien auch die aktuellen Pläne des Ministers. Die ABDA-Spitze habe dem Minister klar gemacht, dass „Filialapotheken ohne Apothekerinnen und Apotheker, ohne Notdienste und ohne Rezepturen zu einer schlechteren Versorgung unserer Patientinnen und Patienten führen“ – das könne der SPD-Politiker Karl Lauterbach nicht wollen. Außerdem habe man ihm aufgezeigt, dass es mit den gesetzlichen Vorgaben zu Zweigapotheken bereits Bestimmungen zu Apothekengründungen in unterversorgten Regionen gebe. „Unsere differenzierenden Argumente bezüglich der Zweig- und Filialapotheken hat der Minister zur Prüfung mitgenommen“, so die ABDA-Präsidentin. Und nun, mein liebes Tagebuch, wird im Bundesgesundheitsministerium (BMG) geprüft, diskutiert und hoffentlich nachgedacht: Was machen wir mit den Apothekers? Und wie geht’s weiter? Das BMG habe, so hieß es, der ABDA weitere Gespräche in Aussicht gestellt. Wir Apothekers sitzen weiter auf glühenden Kohlen und werden gegrillt.
Leseempfehlung fürs Wochenende: „Lauterbachs Pläne: Wo sind die Gefahren für die Apotheken und für die Versorgung?“ Die Ideenpapier des Bundesgesundheitsministers für eine Reform des Apothekensystems steht im Raum. Es kommt vor allem für jemanden, der keine Apothekerin, kein Apotheker ist, erstmal sehr gefällig daher: mehr Filialen, geleitet auch von PTA, weniger Anforderungen (keine Rezepturen, kein Notdienst, kein Labor). Doch der Teufel steckt hier im System und im Detail – wo genau und wie gefährlich diese Ideen tatsächlich sind, vor allem welche Folgen sie haben können, hat sich DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn genau angesehen. Als Apothekerin, als Apotheker sollten wir die Gefahren hinter den Plänen von Lauterbach kennen.
2 Kommentare
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von Anita Peter am 15.10.2023 um 9:24 Uhr
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Freitag der Dreizehnte
von Ulrich Ströh am 15.10.2023 um 9:00 Uhr
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