Gemäss Workflow 169

Zyto-E-Rezept erfolgreich direkt zugewiesen

17.10.2023, 17:00 Uhr

Am Uniklinikum Münster ist nun erstmalig ein E-Rezept über eine Zyto-Verordnung ausgestellt worden. (Foto: IMAGO / Future Image)

Am Uniklinikum Münster ist nun erstmalig ein E-Rezept über eine Zyto-Verordnung ausgestellt worden. (Foto: IMAGO / Future Image)


Für „normale“ verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen E-Rezepte ab dem kommenden Jahr verpflichtend werden. Für die Direktzuweisung von Zytostatika-Verordnungen hingegen wird die E-Rezept-Nutzung zunächst noch auf freiwilliger Basis möglich sein. Nun ist es gelungen, den Prozess erstmalig erfolgreich zu durchlaufen.

Die E-Rezept-Roadmap der Gematik sieht neben den verpflichtenden Terminen für die E-Rezept-Nutzung, zum Beispiel 2024 für Rx auf GKV-Kosten oder 2025 für T-Rezepte und BtM, für bestimmte Anwendungsfälle auch eine freiwillige Nutzung vor. Dazu zählen Selbstzahler-Rezepte für GKV-Versicherte, Privatrezepte zulasten der PKV sowie die Direktzuweisung von Zytostatika-Verordnungen. Bei diesen ist ja ausnahmsweise zulässig, dass Praxen die Verordnungen direkt an die Apotheke zuweisen, ohne dass der Versicherte es jemals in den Händen gehabt hätte. Der Ablauf ist im Workflow 169 der Gematik definiert.

Laut einer Mitteilung des Rechenzentrums Dr. Güldener hat nun erstmals ein Rezept für eine Direktzuweisung nach eben diesem Gematik-Workflow den vollständigen Prozess von der Erstellung bis zur Verarbeitung im Abrechnungszentrum erfolgreich durchlaufen. Neben dem Rechenzentrum waren das Uniklinikum Münster und der Softwareanbieter RedMedical an dem Pilotversuch beteiligt.

Der Workflow ermögliche es den Ärztinnen und Ärzten, die jeweiligen E-Rezeptdaten in einer für Ärzte bereitgestellten Oberfläche aufzurufen, um sie zu prüfen und zu signieren. Im Anschluss werden die Daten direkt an den Fachdienst der Gematik übermittelt und prozessiert, heißt es in der Mitteilung. Die Taxierungssoftware ZytoTax rufe diese dann im E-Rezept-Fachdienst ab und die Apotheke könne das empfangene E-Rezept taxieren. Abschließend werde der Abrechnungsdatensatz, nach der Signatur durch den Apotheker oder die Apothekerin, ans Rechenzentrum übermittelt. Im Pilotversuch sei zunächst ein Rezept für Fertigarzneimittel erstellt worden, es könnten aber auch komplexere Medikationen wie individuelle Herstellungen automatisiert via Schnittstelle aus den jeweiligen Programmen übertragen werden. Diese Rezepte könnten ebenfalls den Prozess innerhalb des Gematik-Workflow 169 durchlaufen.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Toll für die Großkonzerne

von ratatosk am 18.10.2023 um 11:21 Uhr

Ein weiterer Schritt für die Konzerne, nur so läßt sich Gewinn maximieren auf Kosten der Fläche.
Im Übrigen erstaunt es schon, daß die allgemeine Lüge der fehlenden Digitalisierung von Karl weitergespielt werden kann. Denkt eigentlich jemand daran, daß wir die Rezepte zur VSA schicken und die KK dann die Daten schon seit Jahrzehnten vorliegen haben und nichts, außer Retardationen damit gemacht haben ? Die Restlichen digitalen Spielereien kosten mehr Zeit und Geld als sie einbringen.

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